Deutsche Telekom: Gericht stoppt Anordnung zur Netzzusammenschaltung
Stand: 04.05.2001
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(cz/dpa) Im gerichtlichen Streit um die Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Netzzusammenschaltung zwischen den Telefonanbietern hat die Deutsche Telekom einen weiteren Etappensieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Freitag einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Dezember, das im Eilverfahren eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgesetzt hatte.
Danach muss die Telekom die neue Zusammenschaltungsanordnung nicht befolgen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Anweisung der obersten Aufseher über den deutschen Telekom-Markt voraussichtlich rechtswidrig ist. Bedenken bestünden allein schon deshalb, weil sie in einem Akt mit Festsetzung der Entgelte erfolgt sei und nicht in einem eigenständigen Regulierungsverfahren, hieß es. Diese Entscheidung wollte die Regulierungsbehörde, die gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt hatte, zunächst nicht kommentieren.
Im September vergangenen Jahres hatte die Regulierungsbehörde entschieden, daß die Gebühren für Telefonate, die durch das Netz der Telekom geleitet werden, ab dem 1. Juni 2001 nicht mehr entfernungsabhängig berechnet werden, sondern nach der Anzahl der Zusammenschaltungspunkte. Gleichzeitig legte sie die Entgelte für Orts- und Ferngespräche sowie die Anzahl der Zusammenschaltungspunkte fest. Hiergegen hatte die Telekom Klage eingereicht, über die das Kölner Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren noch entscheiden muß.