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Beim Silvester-Feuerwerk auf Sicherheit achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Auch wenn die Kritik an den Böllern immer lauter wird: Nur wenige Menschen werden an Silvester auf das traditionelle Feuerwerk verzichten wollen. Damit niemand zu Schaden kommt, rät der TÜV zu diesen Sicherheitstipps.

Keine Böller ohne Prüfnummer verwenden

Feuerwerk sollte grundsätzlich nur in seriösen Geschäften gekauft werden, zum Beispiel in Baumärkten oder Drogerien. Beim Händler auf der Straße ist eher Vorsicht geboten. Wer in Deutschland Silvester feiert, sollte auch hier sein Feuerwerk kaufen. In Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk, das dort zulässig ist, kann hierzulande sogar verboten sein. Der Import in Deutschland nicht zugelassener Feuerwerkskörper kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.

Jedes Feuerwerksprodukt muss ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. "Wenn Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, sollte man die Finger davon lassen", warnt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Explosions- und Brandschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). "Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Die Folgen können dramatisch sein, so zum Beispiel Knalltraumata mit Ohrgeräuschen oder sogar Hörverlust. Es können aber auch Finger oder die ganze Hand weggerissen werden, wenn der Knallkörper frühzeitig in der Hand explodiert."

Sicherheitshinweise fürs Feuerwerk

Altershinweise und Gebrauchsanweisung sollte man sorgfältig lesen. So genanntes Kleinfeuerwerk der Gefahrenkategorie F2, unter das auch das klassische Silvesterfeuerwerk fällt, darf erst ab 18 Jahren gezündet werden. Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen hingegen schon von Kindern und Jugendlichen gezündet werden.

Besonders wichtig ist der Sicherheitsabstand. "Knallkörper und Raketen niemals in der Hand zünden, hierbei können schwere Verletzungen entstehen", sagt Dinkler. Am sichersten ist es, Knaller auf den Boden zu legen und sie dort anzuzünden.

Geleerte Sektflaschen in einem Getränkekasten eignen sich aufgrund ihres Gewichts und ihrer Festigkeit gut als stabile Abschussrampe für Raketen. Die Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe hoher Gebäude oder Bäume gezündet werden. Außerdem niemals Körperteile über das Feuerwerk halten oder Feuerwerk auf Menschen und Tiere richten.

"Versuchen Sie niemals, Feuerwerk noch einmal anzuzünden, wenn es beim ersten Mal nicht gezündet hat", warnt Dinkler. Blindgänger sollten mit Wasser gelöscht und in einer mit Wasser gefüllten Plastiktüte entsorgt werden.

In manchen Städten gelten Verbotszonen

In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen darf man prinzipiell keine Böller oder Raketen zünden. In einigen Großstädten wie Berlin und Hannover gibt es außerdem Verbotszonen für Feuerwerk.

Wohnung vor Schäden schützen

Brennbare Gegenstände sollten von Balkon und aus dem Garten entfernt werden. Türen und Fenster sollten fest verschlossen sein, damit sich keine Rakete in die Wohnung verirrt.

Auto auf Schäden untersuchen

Böller und Raketen können an Autos Lack- und Glasschäden verursachen. Gefährlicher ist es, wenn vermeintliche Scherzkekse Böller in den Radkasten oder in den Auspuff stecken. Am Neujahrsmorgen empfiehlt sich deshalb ein kritischer Blick auf das gesamte Auto, bevor Sie losfahren.

Verkaufsstart früher als üblich

Im Jahr 2019 geht es mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern bereits am 28.12. los Das Abbrennen ist nur am 31.12. und am 1.1. gestattet. Im Jahr 2018 gaben die Bundesbürger für ihr Feuerwerk rund 133 Millionen Euro aus, 3 Prozent weniger als in den beiden Vorjahren. Einige Händler bieten in diesem Jahr aus Umweltgründen gar keine Böller an.