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Wann sind Kreditzinsen steuerlich absetzbar?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Grundsätze beim steuerlichen Absetzen von Krediten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kreditnehmer in Deutschland die Zinsen für ihr Darlehen steuerlich geltend machen. Dabei sind jedoch einige Grundregeln zu beachten.

Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Ein Kredit ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Kreditaufnahme erforderlich ist, um steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen. In erster Linie betrifft das Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, weswegen vor allem unternehmerische Kredite steuerlich absetzbar sind. Selbstständige Kreditnehmer können beispielsweise die Zinsen eines Anschaffungskredits für betriebliche Investitionen oder für den Kontokorrentkredit des Geschäftskontos steuerlich geltend machen.

Darüber hinaus sind auch weitere Kredite steuerlich absetzbar, so etwa die Finanzierung einer vermieteten Immobilie oder Studienkredite – denn diese dienen dazu, nach erfolgreich absolviertem Studium eine einkommensteuerpflichtige Arbeit aufzunehmen.

Absetzbar sind nur Zinsen, nicht die ganze Kreditrate

Wenn Sie Ihren Kredit steuerlich geltend machen, akzeptiert das Finanzamt nur die Zinsen als steuerlichen Aufwand, nicht aber die Tilgung. Jede monatliche Kreditrate setzt sich im Hintergrund aus Kredittilgung und Zinsen zusammen, wobei der Zinsanteil über die Laufzeit stetig stinkt. Die geleisteten Zinsen müssen Sie jedoch nicht mühsam von Hand herausrechnen: Am Jahresende erhalten Sie von der Bank einen Auszug Ihres Kreditkontos, der den jährlichen Gesamtbetrag an gezahlten Zinsen enthält.

Beim Absetzen von Zinsen gelten die Zahlungstermine

Aufwendungen für Zinsen sind grundsätzlich in dem Jahr in der Steuererklärung anzugeben, in dem sie gezahlt werden. Eine Verschiebung der steuerlichen Anerkennung auf Vor- oder Folgejahre ist im Regelfall nicht möglich.

Zinsen des Studienkredits absetzen

Beim Studienkredit beginnt die Rückzahlung zumeist mit der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach absolviertem Studium. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um ein Erststudium oder um ein weiterführendes Studium handelt:

  • Nach dem Erststudium gelten die gezahlten Zinsen für den Studien- oder Bildungskredit als Sonderausgaben für Ausbildung und Studium. Pro Kalenderjahr können Sie maximal 6.000 Euro für Ausbildung oder Studium als Sonderausgaben geltend machen.
  • Finanzieren Sie ein Zweitstudium, zum Beispiel in Form eines berufsbegleitenden Masters, dann stuft das Finanzamt die Zinsen des Studienkredites als Werbungskosten ein, die das steuerpflichtige Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mindern.

Ist ein Privatkredit steuerlich absetzbar?

Als Privatkredit kann man sowohl den Ratenkredit einer Bank für private Vorhaben als auch einen Kredit von einer Privatperson bezeichnen. Dabei gelten unterschiedliche Regeln bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kreditzinsen.

Privat genutzte Ratenkredite

Wenn Sie einen Ratenkredit für private Anschaffungen oder die Überbrückung eines finanziellen Engpasses aufnehmen, dient der Finanzierungszweck nicht der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte. Somit können Sie auch die Kreditzinsen nicht von der Steuer absetzen.

Kredite von Privatpersonen an Unternehmer

Wer als Unternehmer oder Freiberufler einen Kredit von einer Privatperson aufnimmt und dafür Zinsen bezahlt, kann die Zinskosten als betriebliche Aufwendungen geltend machen. Allerdings muss hierfür ein schriftlicher Kreditvertrag vorliegen, aus dem die Höhe der Zinsen und die Zahlungstermine klar hervorgehen.

Im Gegenzug ist der Kreditgeber verpflichtet, die eingenommenen Zinsen zu versteuern. Da es sich hierbei um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, fällt die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Ist der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Paare noch nicht ausgeschöpft, können die Zinseinnahmen aus einem privat vergebenen Kredit darauf angerechnet werden.

Wo trage ich Darlehenszinsen in der Steuererklärung ein?

Je nach Finanzierungsart werden Kreditzinsen in der Steuererklärung an unterschiedlichen Stellen eingetragen.

  • Studienkredit für Erststudium: Hier tragen Sie die Zinsen in der "Anlage Sonderausgaben" im Bereich "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" ein.
  • Studienkredit für Zweitstudium: Wenn der Studienkredit ein zweites Studium nach bereits abgeschlossener Ausbildung finanziert, gehören die Zinsaufwendungen zu den Werbungskosten und werden in der "Anlage N" für nichtsebstständige Arbeit eingetragen.
  • Geschäftskredit: Wenn Sie eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) erstellen, tragen Sie dort die Zinskosten ein. Bei bilanzierungspflichtigen Betrieben werden die Zinsen in der Buchhaltung erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgeführt.