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Inkasso

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wenn ein Brief von einem Inkassounternehmen kommt, ist dies für Verbraucher meist unangenehm. Je nachdem, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, sind unterschiedliche Reaktionen ratsam.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich bedeutet Inkasso, dass ein Dritter im Auftrag des letztendlichen Zahlungsempfängers Geld einzieht. Dies geschieht auch bei der Lieferung per Nachnahme oder der Einlösung von Lastschriften.
  • Verbraucher verbinden mit Inkasso meist spezialisierte Dienstleister, die für Unternehmen überfällige Forderungen einziehen und dem säumigen Zahler dafür Gebühren berechnen.
  • Im Zuge der Inkassorechtsreform hat der Gesetzgeber ab Oktober 2021 die maximal möglichen Inkassogebühren reduziert.
  • Ist die Forderung berechtigt, sollten Verbraucher möglichst schnell zahlen, um eine Gebührenvergünstigung zu erzielen.

Was ist ein Inkassoverfahren?

Frei übersetzt hat das aus dem Italienischen stammende Wort Inkasso die Bedeutung von „Geld einziehen“ oder „einkassieren“. Im Bank- und Finanzwesen versteht man darunter in erster Linie den Einzug von Geldbeträgen im Namen Dritter. In der Praxis kommt das Inkassoverfahren häufig zum Einsatz, etwa:

  • bei der Einlösung von Schecks, wenn die Bank des Scheckausstellers im Auftrag des Begünstigten den Betrag vom Konto einzieht
  • bei Lastschriften, wenn die Bank des Zahlers den Betrag vom Konto abbucht und an den Empfänger weiterleitet
  • bei der Lieferung von Waren per Nachnahme, bei denen der Paketbote im Auftrag des Lieferanten den Rechnungsbetrag in bar vom Warenempfänger einzieht

Einzug von überfälligen Forderungen durch Inkassounternehmen

Viele Verbraucher verbinden mit dem Begriff „Inkasso“ eine besondere Bedeutung – nämlich den Einzug von überfälligen Forderungen durch spezielle Inkassodienstleister. Diese versuchen im Auftrag der Gläubiger, nach deren erfolgloser Mahnung die offenen Rechnungen einzutreiben. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei dieser Dienstleistung um einen außergerichtlichen Forderungseinzug, der auf Basis des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgt.

Mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens lagert ein Unternehmen den Einzug von überfälligen Forderungen aus. Der Inkassodienstleister erhält die Vollmacht, im Auftrag des Gläubigers die betreffenden Forderungen einzuziehen, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten trotz Mahnung nicht beglichen hat. Den dafür entstehenden Aufwand stellt der Inkassodienstleister zumeist dem säumigen Zahler in Rechnung.

Inkasso beauftragen: Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Zunächst einmal steht es jedem Unternehmen und auch jeder Privatperson frei, mit dem Einzug einer Forderung einen Dritten zu beauftragen. Der Schuldner erhält dann mit der Rechnung die Mitteilung, dass er die Zahlung an den Inkassobeauftragten leisten muss. Geschieht dies im Rahmen der regulären Geschäftsabwicklung, dürfen dem Zahler dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Beispiel: Ein Zahnarzt hat das Rechenzentrum seiner Kassenärztlichen Vereinigung mit der Abwicklung seiner Rechnungen betraut. Die Patienten überweisen dann die von ihnen zu tragenden Behandlungskosten auf das Konto des Rechenzentrums. Die Gebühren, die der Dienstleister berechnet, begleicht der Zahnarzt.

Besondere Regeln beim Abwälzen der Kosten auf den Schuldner

Mit der Beauftragung des Einzugs überfälliger Forderungen an Inkassodienstleister sparen Unternehmen nicht nur Personal in der eigenen Buchhaltung ein, sondern können die für die Dienstleistung anfallenden Kosten auf den säumigen Zahler abwälzen. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen notwendig:

  • Das Inkassounternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.
  • Die Forderung muss unbestritten und rechtsgültig sein. Wenn ein Verbraucher sich gegen eine fehlerhafte oder überhöhte Rechnung wehrt und die Zahlung bis zur Klärung zurückhält, muss er keine Inkassogebühren bezahlen.
  • Der Schuldner muss sich mit der Zahlung der Forderung im Verzug befinden. Handelt es sich beim Schuldner um einen privaten Verbraucher, muss er vor der Einleitung des Inkassoverfahrens mindestens eine Mahnung erhalten haben.

Wie hoch sind die Inkassokosten?

Abrechnen dürfen Inkassounternehmen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit der am 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Inkassorechtsreform hat der Gesetzgeber die zulässigen Inkassogebühren für Verbraucher deutlich gesenkt. Dies betrifft vor allem die Gebühren bei kleineren Forderungen.

So darf die Gebühr nur noch maximal 30 Euro betragen, wenn es sich um eine vom Schuldner nicht bestrittene Forderung bis 50 Euro handelt. Reduziert hat sich auch der Regelsatz bei der Geschäftsgebühr, der in Fällen ohne besonderen Zusatzaufwand von der 1,3-fachen auf die 0,9-fache Gebühr gesenkt wurde. Bei einer unbezahlten Rechnung in Höhe von 150 Euro beträgt somit die Gebühr nur noch gut 50 Euro anstatt wie zuvor mehr als 70 Euro. Ebenfalls abgesenkt hat der Gesetzgeber die Einigungsgebühr bei kleineren Forderungen, wenn sich beide Parteien auf eine Ratenzahlung verständigen.

Darüber hinaus gilt nur noch höchstens der 0,5-fache Gebührensatz, wenn der säumige Zahler direkt nach dem ersten Inkassoschreiben die Forderung begleicht. Bei einer Rechnung von 150 Euro entspricht dies einer Gebühr von nur noch knapp 30 Euro.

Die erhöhte 1,3-fache Geschäftsgebühr können Inkassounternehmen gegenüber Verbrauchern nur noch ansetzen, wenn ein besonderer Aufwand besteht – etwa bei der Ermittlung der Adresse nach mehreren Umzügen oder bei mehreren erfolglosen Mahnungen.

Inkasso: Was tun, wenn ich Post von einem Inkassounternehmen erhalte?

Wenn Sie einen Brief von einem Inkassounternehmen erhalten, der Sie zur Zahlung einer Rechnung und zusätzlichen Inkassogebühren auffordert, sollten Sie schnell reagieren, um weitere Kosten zu vermeiden. Wie Ihre Reaktion ausfallen sollte, hängt davon ab, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist oder nicht.

Reaktion bei unberechtigten Forderungen

Unseriöse Firmen versuchen zuweilen, von arglosen Verbrauchern Geld zu ergaunern, das ihnen nicht zusteht. Eine häufig anzutreffende Methode ist dabei, die Empfänger der Briefe mit dem Hinweis auf ein Inkassoverfahren einzuschüchtern und zur schnellen Zahlung zu bewegen.

Wenn Sie einen Inkassobrief erhalten, der sich auf eine unberechtigte Forderung bezieht, sollten Sie sofort und am besten per Einschreiben der Forderung widersprechen. Handelt es sich um ein erkennbar betrügerisches Vorgehen, sollten Sie darüber hinaus Anzeige bei der Polizei erstatten.

Reaktion bei berechtigten Forderungen

Ist die angemahnte Forderung berechtigt, sollten Sie vor der Zahlung prüfen, ob die Inkassogebühr möglicherweise überhöht ist. Hierzu können Sie den kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen nutzen.

Wenn Sie die Begleichung einer berechtigten Forderung versäumt haben und die Gebühren innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen, sollten Sie Ihre Verbindlichkeiten umgehend begleichen. Damit senken Sie die Gebührenbelastung, weil Sie dann von der reduzierten Geschäftsgebühr bei Sofortzahlung profitieren.

Was passiert, wenn man Inkasso-Forderungen nicht bezahlt?

Auf keinen Fall sollten Sie Inkassoschreiben ignorieren, wenn die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist. Je länger sich das Inkassoverfahren hinzieht, umso höher werden die Gebühren. Folgt darauf ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung, kommen noch weitere Kosten in beträchtlicher Höhe hinzu.