Privates Carsharing: So sind Sie versichert
Das Wichtigste in Kürze
- Beim privaten Carsharing wird ein privates Fahrzeug vom Eigentümer an andere Fahrer vermietet.
- Privates Carsharing kann innerhalb der Familie sowie zwischen Nachbarn oder Freunden privat vereinbart werden oder über eine Carsharing-Plattform im Internet stattfinden.
- Es ist wichtig, ein über Carsharing verliehenes Auto umfassend zu versichern. Die meisten Fahrzeuge sind vollkaskoversichert.
- Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt meist zwischen 500 und 1.500 Euro.
- Lohnt sich privates Carsharing?
- Wie funktioniert privates Carsharing?
- Wie bin ich versichert?
- Wie schützt man sich als Vermieter?
- Wer haftet bei Verkehrsverstößen?
- Wer zahlt für Schäden?
- Wann greift die Selbstbeteiligungsversicherung?
- Warum ist ein Vollkaskoschutz wichtig?
- Einnahmen: Muss ich es versteuern?
- Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug
- Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich privates Carsharing?
Wenn Sie über eine Online-Plattform ein Fahrzeug mieten, ist zumeist eine Vollkaskoversicherung für die Dauer der Ausleihe im Preis inbegriffen. Wollen Sie selbst privates Carsharing anbieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Auto ausreichend versichert ist, bestenfalls mit einer Vollkaskoversicherung.
Wie funktioniert privates Carsharing?
Es ist ein Unterschied, ob man sich ein Auto mit einem Freund oder Nachbarn teilt oder sein Fahrzeug auf einer professionellen Carsharing-Plattform anbietet. Ist es eine private Abmachung mit dem Nachbarn, können Sie selbst die Bedingungen festlegen. Ihrer Versicherung müssen Sie lediglich den erweiterten Fahrerkreis melden, was allerdings zu einer Erhöhung des Beitrags führen kann. Bei einer Carsharing-Plattform bietet der Fahrzeuginhaber sein Auto offiziell gegen eine festgelegte Gebühr zur Nutzung an. Die Bezahlung für die Ausleihe kann entweder anhand eines festen Tagessatzes oder auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgen.
Wie hoch sind die Kosten für Carsharing?
Die Preise orientieren sich an der Art des Fahrzeuges. Für ein Oberklassemodell muss der Mieter mit rund 100 Euro am Tag rechnen, für einen Kleinwagen ab 30 Euro aufwärts. Bei den Kilometerangeboten muss der Mieter mit Sätzen um die 70 Cent pro Kilometer rechnen.
Wie bin ich beim Carsharing richtig versichert?
Wer mit seinem eigenen Auto Carsharing betreibt, muss als Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Da bei Mietfahrzeugen der Fahrer selten mit dem Fahrzeug vertraut ist, ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese übernimmt alle Schäden, die am Fahrzeug entstehen.
Außerdem sollte es für vom Ausleiher verursachte Unfälle vertragliche Regelungen geben, was zum Beispiel die Kostenübernahme betrifft für die bei Hochstufung der SF-Klasse künftig höheren Kfz-Versicherungsbeiträge.
Wann springt die Privathaftpflicht ein?
Einige Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko der Prämienerhöhung bei einem geliehenen Fahrzeug übrigens schon mit ab. Bei Carsharing im Familien- oder Freundeskreis ist es sinnvoll, vorab vertraglich festzulegen, wer im Schadenfall weitere aufkommende Kosten übernimmt. Dazu sollten Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung auf die Übernahme von Prämienerhöhungen überprüfen und diese, wenn noch nicht vorhanden, einschließen oder gegebenenfalls den Tarif oder Versicherer wechseln.
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Wie schützt man sich als Vermieter beim privaten Carsharing?
Wer ein Auto über eine private Carsharing-Plattform mietet, schließt häufig direkt bei der Anmietung eine eigene Kfz-Versicherung für die Dauer der Ausleihe ab. Diese ist für ältere oder kleinere Fahrzeuge bereits ab etwa zehn Euro erhältlich. Für den Vermieter entfällt damit das Risiko, dass er bei Unfall und Hochstufung der SF-Klasse auf künftig höheren Versicherungsbeiträgen sitzen bleibt.
Wer haftet bei Verkehrsverstößen beim privaten Carsharing?
Findet der Verleih auf privater Basis statt, sollte der Vermieter ein Protokoll mit den genauen Daten zur Übergabe und Rückgabe des Autos aufsetzen und vom Nutzer unterschreiben lassen. Somit ist auch bei nicht eindeutigem Fotobeweis klar, wer für den Verstoß verantwortlich ist.
Wer zahlt für Schäden beim Carsharing?
Grundsätzlich haftet der Nutzer des Wagens für von ihm verursachte Schäden. Erfolgte die Ausleihe über eine Plattform, muss die Reparaturrechnung bei der Versicherung einreicht werden, die er für die Dauer der Ausleihe abgeschlossen hat. Dies gilt für Haftpflichtschäden ebenso wie für Kaskoschäden. Dazu kommt die bei Mietabschluss vereinbarte Selbstbeteiligung, die der Nutzer selbst tragen muss.
Wann greift die Selbstbeteiligungsversicherung?
Eine sogenannte Selbstbeteiligungs-, Selbstbehalt oder Mietwagen-Versicherung übernimmt im Schadenfall Ihre Selbstbeteiligung bis zu einer bestimmten Jahreshöchstgrenze. Allerdings springt diese meist nur bei kommerziell gemieteten Fahrzeugen und nicht bei Privatfahrzeugen ein, auch wenn sie über eine Carsharing-Plattform gemietet wurden.
Warum ist ein Vollkaskoschutz beim privaten Autoverleih wichtig?
Hat der Vermieter des Autos auf den Abschluss eines Vertrags mit genauen Regelungen zu Unfallsituationen verzichtet, muss er nicht versicherte Schäden am Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen. Daher ist es ratsam, Fahrzeuge mit Vollkaskoschutz zu versehen, wenn sie privat vermietet werden sollen. Erhöhte Beitragskosten können gegebenenfalls mit einem entsprechenden Privathaftpflichttarif aufgefangen werden.
Darum ist ein Mietvertrag bei privatem Carsharing sinnvoll
Bei einer Ausleihe ohne Plattform legt der Mietvertrag fest, was im Schadensfall zu tun ist. Meist ist hier der Einfachheit halber vermerkt, dass der Nutzer des Fahrzeuges für Schäden am Fahrzeug zu haften hat.
Anders sieht es bei einem Haftpflichtschaden aus, der möglicherweise eine sechsstellige Schadensersatzsumme mit sich bringt. Diese wird über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters geleistet. Allerdings wird der Halter anschließend in der SF-Klasse heraufgestuft. Wie die durch die Hochstufung erhöhte Prämie vom Ausleiher zu tragen ist, muss vertraglich geregelt werden.
Einnahmen bei privatem Carsharing: Muss ich es versteuern?
Das wiederholte Ausleihen eines Autos gegen Entgelt stellt eine gewerbsmäßige steuerpflichtige Tätigkeit dar. Einkünfte daraus sind nur bis zu einer Höhe von 410 Euro im Jahr steuerfrei. Carsharing-Plattformen dokumentieren im Rahmen ihrer Buchführung, an wen sie Nutzungsentgelte auszahlen. Es ist daher nicht zu empfehlen, die Einkünfte zu verschweigen.
Gibt bei einer privaten Ausleihe der Nutzer die Fahrzeugmiete in der Steuer an, wäre ein Abgleich der Daten mit denen des Verleihers ebenfalls möglich.
Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mehr als nur gelegentlich vermieten, zum Beispiel über eine Plattform, kann es sein, dass dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Sie müssen Ihr Fahrzeug dann als Selbstfahrervermietfahrzeug anmelden. Dabei wird die Versicherung in der Regel teurer.
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