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Wo Digitalisierung scheitert: Öffentliche Verwaltung bleibt größtenteils offline

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter hinterher: Aktuell können Bürgerinnen und Bürger bundesweit nur 30 Prozent aller 581 Behörden-Services, der sogenannten OZG-Leistungen, über das Internet in Anspruch nehmen.

Laut dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs (OZG) sollten ursprünglich bereits Ende letzten Jahres sämtliche Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Aktuell bleiben 404 von 581 OZG-Leistungen offline. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox.

Digitalisierungsprozess kommt kaum voran

Nur 81 aller OZG-Verwaltungsleistungen (14 Prozent) sind derzeit komplett online nutzbar; diese Services können vollständig digital abgewickelt werden. Das ist ein Fortschritt gegenüber März 2022: Damals waren nur 42 OZG-Leistungen digitalisiert. 96 behördliche Dienstleistungen (17 Prozent) sind teilweise online abrufbar. 404 Leistungen (und damit mehr als zwei Drittel) sind gar nicht digitalisiert: 198 Dienste bieten nur eine Online-Leistungsbeschreibung, 194 Services bieten keinerlei Online-Informationen. 12 Leistungen sind bisher nicht eingeordnet worden und noch offen.

"Der wichtige Digitalisierungsprozess hin zu einer effizienteren, bürgerfreundlicheren Verwaltung kommt auch dieses Jahr kaum voran", sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. "Ein wesentliches Problem besteht im Fehlen einheitlicher Lösungen auf Basis standardisierter Software." Laut Bund konnten zahlreiche Onlinedienste entwickelt werden, die aber oft nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar seien. "Die deutsche Bürokratie verlangt – wie auch im Bildungswesen – die Entwicklung komplexer und damit anfälliger Individuallösungen. Zudem klaffen eklatante Lücken bei der digitalen Ausbildung des Personals im öffentlichen Dienst", sagt Theumer.

Im Änderungsgesetz priorisiert: 15 Fokusleistungen teilweise digitalisiert

Im Mai 2023 wurden im OZG-Änderungsgesetz 16 Verwaltungsleistungen priorisiert, um diese vorrangig flächendeckend zu digitalisieren. Als sogenannte Fokusleistungen seien besonders häufig genutzte Verwaltungsdienste ausgewählt worden. Priorisiert hat der Bund beispielsweise die Ummeldung des Wohnsitzes oder die Beantragung des Personalausweises. Mitte Dezember 2023 sind 15 Fokusleistungen mindestens teilweise digital. Nur einer der 16 Dienste ist im Rollout abgeschlossen und deutschlandweit digital verfügbar: die Energiepauschale für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler – eine Leistung, die jedoch schon vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes erfüllt war.

Zu den bereits online nutzbaren Leistungen gehören Anträge auf Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder Führerscheine – aber auch Anzeigen sowie die Steuererklärung sind bundesweit vollständig online möglich. Unter 14 festgelegten Themenfeldern ist der Bereich Familie und Kind Schlusslicht bei der Digitalisierung: Keine der insgesamt 33 zugewiesenen OZG-Leistungen erreicht den Reifegrad 3; nur 2 Leistungen sind im Reifegrad 2 und damit teilweise digital. Im Bereich Gesundheit ist die Digitalisierung am weitesten gediehen; 14 von 34 OZG-Leistungen erreichen den Reifegrad 2 oder 3.

Zum Hintergrund: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz soll auf Bundesebene, aber auch regional von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Die 581 OZG-Leistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt (zum Beispiel Arbeit und Ruhestand oder Gesundheit), welche im Grundsatz auf Länderebene betreut werden. Bei insgesamt 115 Leistungen ist der Bund federführend. Im OZG heißt es, dass eine Leistung dann als digitalisiert gilt, wenn die Beantragung der Leistung einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden kann. Ist eine OZG-Leistung vollständig online durchführbar, erhält sie von den Behörden den Reifegrad 3, der niedrigere Reifegrad 2 ermöglicht eine teilweise digitale Durchführung.

Eine OZG-Leistung entspricht einem Bündel von Verwaltungsleistungen. Einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bündel OZG-Leistung können im Digitalisierungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen Zeitpunkten live gehen. Die OZG-Leistung gilt daher als online, wenn mindestens eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat (und im Digitalisierungsprogramm Föderal in mindestens einer Kommune verfügbar ist).

Das Vergleichsportal Verivox hat den Bearbeitungsstand der OZG-Leistungen am 14. Dezember 2023 ausgewertet. Die Angaben wurden den unten verlinkten OZG-Informationsplattformen entnommen. Zum Auswertungszeitpunkt sowie im März 2022 wurden auf der OZG-Plattform 581 Leistungen aufgeführt. Laut Bundesinnenministerium kommt es immer wieder zu Veränderungen im OZG-Katalog, weil im agilen Prozess z.B. neue OZG-Leistungen entstehen oder vorhandene zusammengelegt werden. Im Änderungsgesetz werden anders als im bisherigen OZG keine Erfüllungsfristen mehr genannt.