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Kleinaktionäre begrüßen verzögerte Fusion von T-Online und Telekom

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Darmstadt (dpa) - Der Internetanbieter T-Online darf vorerst nicht wieder in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom eingegliedert werden. Das Landgericht Darmstadt lehnte am Dienstag einen Antrag von T-Online ab, die vergangenen April beschlossene Fusion beider Unternehmen trotz zahlreicher anhängiger Anfechtungsklagen sofort wirksam werden zu lassen. Der Rechtsanwalt Peter Dreier, der mehrere Kleinaktionäre bei ihrer Anfechtung des Fusionsbeschlusses vertritt, bezeichnete den Beschluss als "Stärkung der Aktionärsrechte".

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Erfolg der Klagen gegen die Fusion nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Die Nachteile für die Unternehmen aus einer weiteren Verzögerung wögen demgegenüber nicht schwer genug, um eine sofortige Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister zu rechtfertigen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass ein solcher Schritt nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

"Das ist ein enormer Sieg auf ganzer Linie", sagte Aktionärsanwalt Dreier. Die Entscheidung des Gerichts stimme ihn sehr positiv für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Allerdings rechne er damit, dass T-Online innerhalb der Frist von zwei Wochen Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen werde.