Internet-Wurm Sasser beschäftigt Gericht - Prozessbeginn am 5. Juli
Stand: 28.06.2005
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Verden (dpa) - Vor gut einem Jahr trieb der Internet-Wurm "Sasser" sein Unwesen im virtuellen Netz. Weltweit infizierte der Wurm Computer und legte ganze Systeme lahm. "Sasser" entwickelt hatte ein damals 17-Jähriger aus Waffensen im Kreis Rotenburg/Wümme in Niedersachsen. Am 5. Juli beginnt der Prozess gegen ihn vor dem Verdener Landgericht. Die Anklage lautet auf Vergehen der Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe. Verhandelt wird nach dem Jugendstrafrecht. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Nach dem Strafgesetzbuch droht Erwachsenen für diese Vergehen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Im Jugendstrafrecht geht es dagegen mehr um Erziehung. "Deshalb muss das Gericht die Strafe so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen noch möglich ist", sagt Krützfeldt. Eine Gefängnisstrafe dürfe nur verhängt werden, wenn beim Täter schädliche Neigungen vorlägen und leichtere Erziehungsmassnahmen nicht ausreichten, oder die besondere Schwere der Schuld gegeben sei.
Aufgeflogen war der Computer-Freak im Mai 2004 durch einen Tipp aus seinem Bekanntenkreis. Er ist mit Computern quasi aufgewachsen. Seine Eltern haben ein Computer-Service-Geschäft. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher. Der Polizei gestand der "Sasser"-Erfinder seine Tat. Er hatte einen Virus entwickelt, der eine Schwachstelle in den Microsoft Betriebssystemen Windows XP und 2000 ausnutzte. Ein infizierter Computer reichte so den Virus an den nächsten weiter. So musste die US-Fluggesellschaft Delta Airlines an einem Wochenende sämtliche Flüge streichen, bei der Europäischen Kommission fielen PC-Systeme aus.
Sein Verteidiger Rechtsanwalt Jens Möwe rechnet mit einem kurzen Verfahren. "Ich gehe davon aus, dass wir am dritten Tag fertig sind." Sein Mandant werde sein Geständnis vor Gericht wiederholen. Das Strafmass werde sicher davon abhängen, welche Schäden tatsächlich entstanden sind. "Eine Wiederholungsgefahr sehe ich bei ihm nicht, er hat seine Lektion gelernt."
Die Staatsanwaltschaft Verden hat einen Schaden von rund 130 000 Euro ermittelt. Allerdings wird weltweit mit einem Schaden von mehr als einer Million Euro gerechnet. Die Geschädigten können ihre Ansprüche in einem gesonderten Zivilverfahren geltend machen. Nach Angaben von Möwe sind einige Verfahren beim Amtsgericht Verden anhängig. Es gebe aber noch keine Urteile und, fügt Möwe hinzu: "Es ist bei dem Jungen nichts zu holen."
Der Computerwurm Sasser
Der Computerwurm "Sasser" hatte vor etwas mehr als einem Jahr innerhalb von nur wenigen Wochen Millionen von Computern weltweit infiziert. Eine ganze Reihe grosser und global agierender Unternehmen waren nach Angaben von Viren-Experten betroffen. Unter anderem musste die US-Fluggesellschaft Delta Airlines wegen Computerproblemen zahlreiche Flüge streichen. Bei der Europäischen Kommission waren mehr als tausend PCs ausgefallen. Der weltgrösste Softwarehersteller Microsoft bot ein "Kopfgeld" in Höhe von 250 000 Dollar für die Ergreifung des Virenschreibers an.
Anders als viele andere Computerschädlinge vor ihm konnte sich Sasser auch komplett ohne Zutun des Anwenders - wie etwa das Öffnen eines E-Mail-Anhangs - mit grosser Geschwindigkeit verbreiten. Durch eine Hintertür im PC schleuste der Wurm ein Schadprogramm in den Rechner. Auf infizierten Rechnern kam es anschliessend zu unkontrollierten Systemabstürzen. Auch wenn Sasser im Anschluss keine weiteren Attacken fuhr, war der angerichtete Schaden, etwa allein durch Arbeitsausfall, erheblich. Nur wenige Wochen später machte sich ein neuer Schädling namens "Korgo" die gleiche Lücke zu Nutze. "Korgo" allerdings hatte es auf das Ausspähen von Online-Banking- Passwörtern abgesehen.
Als Hintertür nu