Erste Zivilverfahren gegen Sasser-Urheber enden mit Vergleich
Stand: 06.07.2005
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Rotenburg (dpa) - Die ersten Zivilverfahren gegen den mutmasslichen Entwickler der Internetwürmer "Sasser" und "Netsky" sind abgeschlossen. In vier Fällen hätten sich die Beteiligten auf Zahlungen unter 1000 Euro geeinigt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Rotenburg/Wümme am Mittwoch auf dpa-Anfrage. "Dabei spielte sicher eine Rolle, dass der Angeklagte nicht zu grossen Zahlungen fähig ist", sagte der Sprecher. Der Strafprozess gegen den 19 Jahre alte Hobby-Programmierer aus Waffensen in Niedersachsen läuft derzeit vor dem Landgericht in Verden.
Kläger im Zivilverfahren waren nach Angaben des Sprechers ein Anwaltsbüro, eine Versicherungsagentur, ein kaufmännisches Unternehmen und eine Privatperson. Ein Baustoffhandel, der ebenfalls Schadensersatz forderte, zog seine Klage zurück. "Wahrscheinlich haben die Parteien sich aussergerichtlich geeinigt." Vier Verfahren seien bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen worden, der letzte Fall im April dieses Jahres. Weitere Zivilverfahren gegen den "Sasser"-Urheber seien nicht anhängig, sagte der Sprecher.
Das Amtsgericht befasst sich nur mit Forderungen bis 5000 Euro. Darüber liegende Ansprüche verhandelt das Landgericht in Verden, wo bislang nach Angaben einer Sprecherin keine Zivilklagen eingereicht wurden. Betroffene können in diesem Fall ihre Ansprüche noch bis Ende 2007 geltend machen.