Erste Erfolge beim Kampf gegen Internet-Kostenfallen
Stand: 28.08.2012
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Berlin - Aus Sicht der Verbraucherzentralen zeigen die strengeren Vorschriften gegen Kostenfallen im Internet Wirkung. Rund vier Wochen nach Inkrafttreten seien viele dubiose Online-Angebote nicht mehr abrufbar, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit.
In einer Stichprobe von 109 Portalen seien 88 nicht mehr erreichbar gewesen, bei 13 war keine Anmeldung möglich. Gegen einige weitere Anbieter verschickte der vzbv Abmahnungen, weil er etwa Vorgaben zur automatischen Vertragsverlängerung monierte. Seit 1. August muss es direkt vorm Absenden eines Online-Auftrags eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie "zahlungspflichtig bestellen" geben, die ein Internet-Käufer dann extra anklicken kann.
Grund zur Entwarnung bestehe aber nicht, sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser: "Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden." Bei Internet-Handys sei teils gar keine Registrierung nötig. Laut Verbraucherbeschwerden könne schon ein Klick auf ein Werbebanner dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen heruntergeladen werden.
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