Bundesrat winkt Gesetz gegen Kostenfallen im Internet durch
Stand: 30.03.2012
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Berlin - Verbraucher sind künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Der Bundesrat ließ am Freitag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches passieren, die in Zukunft Täuschung oder Überrumpelung durch die unklare Gestaltung von Internetseiten verhindern soll.
Will ein Kunde künftig etwas im Internet kaufen, muss er ausdrücklich bestätigen, dass er sich bewusst ist, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. Per Knopfdruck (Button-Lösung) muss er einem entgeltpflichtigen Vertrag zustimmen.
Damit die Unternehmen ihre Internetauftritte anpassen können, tritt die Neuregelung erst drei Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.