Bundesgerichtshof entscheidet über Rückgaberecht bei eBay
Stand: 01.11.2004
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Berlin (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet an diesem Mittwoch darüber, ob Kunden des Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht haben. Dabei geht es darum, ob ersteigerte Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden können. Falls der Gerichtshof zu Gunsten der Käufer entscheidet, könnten die Preise steigen, da Händler dann die Kosten für mögliche Rücksendungen einkalkulieren müssten. Das Urteil betrifft aber nur Auktionen von gewerblichen Verkäufern, nicht von Privatleuten. Der Deutschland-Chef von eBay, Stefan Gross-Selbeck, erwartet keine grossen Auswirkungen.
In der mündlichen Verhandlung Ende September deutete die Senatsvorsitzende Katharina Deppert an, dass das Widerrufsrecht aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes auch bei eBay gelten könnte. Kläger-Anwalt Götz Jordan argumentierte jedoch, das eBay-Verfahren sei keine echte Versteigerung, bei der der Vertrag erst mit dem Zuschlag des Auktionators zu Stande kommt, sondern ein Geschäft, bei dem automatisch der Meistbietende zum Zuge kommt.
Die Deutschland-Tochter des Auktionshauses sieht dem Urteil nach eigenen Angaben gelassen entgegen. "Eine Geschäftsveränderung erwarte ich dadurch nicht", sagte Geschäftsführer Gross-Selbeck dem "Tagesspiegel" (Sonntag). Im Übrigen hätten Sofortkäufer - also Kunden, die bei eBay einen Festpreis zahlen - schon heute ein Umtauschrecht. Dagegen erwarten Experten höhere Preise, wenn Händler die Kosten für mögliche Rücksendungen einkalkulieren müssen.
eBay Deutschland wird derzeit von 15,7 Millionen registrierten Kunden genutzt. Im Angebot sind regelmässig rund vier Millionen verschiedene Artikel. Allein von Juli bis September wurden Waren im Gesamtwert von mehr als 1,3 Milliarden Euro gehandelt. In Deutschland verdienen nach Schätzungen inzwischen mehr als 10 000 Menschen mit eBay ihren Lebensunterhalt.