Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Bundesgerichtshof entscheidet am 21. Dezember im Mannesmann-Prozess

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sein Urteil über die Freisprüche im Mannesmann-Prozess am 21. Dezember verkünden. Das gab der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf am Freitag am Ende der zweitägigen Revisionsverhandlung in Karlsruhe bekannt. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Aufhebung der Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf vom Juli 2004. Das Gericht hatte Deutsche- Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Mitangeklagte vom Vorwurf der Untreue wegen der Millionenprämien bei der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Die Verteidiger forderten die Bestätigung des Düsseldorfer Freispruchs.

Zum Abschluss des Prozesses rechtfertigte der mitangeklagte Ex- Mannesmann-Chef Klaus Esser die Annahme seiner Millionen-Prämie: "An der zivilrechtlichen Zulässigkeit des mir zugesagten Bonus bestand für mich kein Zweifel."

Esser hat sich aus Sicht der Bundesanwaltschaft durch Untreue strafbar gemacht. Er habe im Jahr 2000 die vom Präsidium des Aufsichtsrats gefassten Prämienbeschlüsse - von denen er selbst profitierte - massgeblich vorbereitet, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Wehowsky. Damit geht die Bundesanwaltschaft über die im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess zugelassene Anklage hinaus: Das Landgericht hatte gegen Esser nur wegen Beihilfe zur Untreue verhandelt.

Nach Essers Worten entsprechen freiwillige Prämien einer weit verbreiteten Praxis: "Es gibt viele Hunderttausend Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die solche freiwilligen Boni erhalten." Die Arbeitsgerichte hätten dagegen keine Einwände, und es könne nicht strafrechtlich falsch sein, was arbeitsrechtlich zulässig sei. Er habe die Prämie angenommen, aber nicht angestrebt. Zwar übersteige die Zahlung alles bisher Dagewesene - allerdings sei unter seiner Führung der Wert des Unternehmens mehr gesteigert worden, als es sich irgendjemand habe vorstellen können. Die öffentliche Kritik an der Prämienhöhe akzeptiere er, allerdings sei dies für die Entscheidung nicht relevant.

Essers Verteidiger Jürgen Welp widersprach der Bundesanwaltschaft entschieden. Die Entscheidung über die Vorstandsvergütung liege in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Essers Vorbereitung der Beschlüsse habe keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis gehabt. Esser, bei der Übernahme Anfang 2000 seit acht Monaten Vorstandsvorsitzender, hatte neben vertraglichen Abfindungen von rund 15 Millionen Euro einen Bonus von knapp 16 Millionen Euro erhalten. Insgesamt waren 57 Millionen Euro an Manager und Ex- Vorstände ausgeschüttet worden.

Bundesanwalt Gerhard Altvater warf auch dem früheren IG-Metall- Chef Klaus Zwickel Untreue vor, obwohl er sich bei den Prämienbeschlüssen der Stimme enthalten hatte. Zwickel habe durch seine Teilnahme an den Sitzungen die Beschlussfähigkeit des Gremiums hergestellt und so die "pflichtwidrigen Beschlüsse" ermöglicht. Zwickels Verteidiger Jürgen Pauly entgegnete, es gebe keine "Rechtspflicht zum Boykott" von Präsidiumssitzungen, sondern - im Gegenteil - eine Pflicht zur Teilnahme.

Senatsvorsitzender Klaus Tolksdorf, der sich bereits am Donnerstag skeptisch über die Freisprüche geäussert hatte, bezeichnete die Esser- Prämie am Freitag erneut als "Geschenk", auf die der Vorstandschef nach seinem Vertrag keinen Anspruch gehabt habe. Essers Anwalt Sven Thomas verwies darauf, dass solche Prämien nach den Regeln der Unternehmensführung als nachträgliche, an Leistung und Erfolg orientierte Vergütung einzustufen seien. Nach Altvaters Worten haben Ackermann und Zwickel auch bei der Gewährung einer Prämie von gut drei Millionen Euro an den ebenfalls angeklagten Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk Gelder des Unternehmens veruntreut. Dass sie die Zahlungen irrig für erlaubt halten durften - wie das Landgericht ihnen zugute gehalten hatte -, sei nicht ersichtlich.