Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen
Stand: 24.08.2006
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Düsseldorf - Verbraucherschützer haben für Millionen Mobilfunkkunden vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf die Handy-Guthaben auf den Prepaid-Handys nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Ablauf einer Frist deaktivieren, entschied das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zweitgrößten Mobilfunkanbieters in Deutschland seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Vodafone reagierte und kündigte am Mittwoch an, "Restguthaben auf ein deutsches Girokonto zu erstatten". Das genaue Verfahren werde noch bekannt gegeben. Konkurrent E-Plus hat nach Angaben eines Sprechers seine Praxis bereits geändert: "Kunden mit einem Kartenverfallsdatum nach dem 1. August müssen nicht um ihr Guthaben fürchten." Derzeit werde noch ein Verfahren für die sechs Millionen Prepaid-Kunden von E-Plus entwickelt, um die Beträge zu erstatten. T-Mobile erklärte, man prüfe eine "freiwillige Lösung". Von den 30,4 Millionen Mobilfunkkunden seien etwa die Hälfte Prepaid-Kunden.
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts monierte, dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie "keine Mindestlaufzeit" und "ohne Vertragsbindung" bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich. Im Einzelfall könnten bis zu 100 Euro verfallen.
Über den ersatzlosen Verfall des Guthabens nach 15 Monaten und die endgültige Sperrung der Karte werde zudem im Internet nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die erst im Zuge des Bestellvorgangs abrufbar seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge, jeder zweite Kunde sei Prepaid- Kartennutzer.
Ein ähnliches Urteil wegen des Verfalls von Guthaben hatte bereits der Mobilfunk-Netzbetreiber O2 im Juni vor dem Oberlandesgericht München einstecken müssen. Rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge von O2-Kunden waren von dem Münchner Musterurteil betroffen. O2 hat inzwischen angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet im Internet einen Musterbrief an, mit dem die Kunden ihre Ansprüche geltend machen können. "Wir haben jetzt zwei positive Urteile, die Mobilfunkanbieter sollten nun reagieren", sagte Anke Kirchner, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. Es reiche nicht aus, Beträge lediglich auf Kulanzbasis zu erstatten.
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