Verbraucherschützer warnen vor Vertragsabschlüssen am Telefon
Stand: 07.02.2007
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Stuttgart (dpa) - Verbraucherschützer haben davor gewarnt, Verträge am Telefon mit Call-Center-Mitarbeitern abzuschließen. "Viele Firmen ignorieren ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das das Anbahnen von Vertragsabschlüssen am Telefon gegen den Willen der Menschen verbietet", sagte die Telekommunikations- und Haushaltsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Brigitte Sievering-Wichers, in einem dpa-Gespräch in Stuttgart. "Dass Firmen ihre Bestellungen oder Informationsdienste auslagern, ist ja in Ordnung. Es gibt bei diesem zunehmenden Trend aber auch erhebliche Schattenseiten."
Als Sanktionsmöglichkeit könne die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprechen, erklärte Sievering-Wichers. Den Verbrauchern rät die Expertin, einfach den Hörer bei sich anbahnenden Vertragsgesprächen aufzulegen. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfen so genannte Wettbewerbsverhandlungen nicht vorgenommen werden, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.