Mobilcom muss für Staatshilfe Online-Direktvertrieb unterbrechen
Stand: 14.07.2004
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Brüssel/Büdelsdorf (dpa) - Als Preis für eine staatliche Beihilfe muss der norddeutsche Mobilfunkanbieter mobilcom seinen Onlineverkauf von Mobilfunkverträgen für sieben Monate unterbrechen. Unter dieser Bedingung werde die Beihilfe genehmigt, teilte die EU- Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Ein Sprecher der mobilcom AG (Büdelsdorf) sagte der dpa: "Wir halten diese Entscheidung für rechtlich nicht haltbar und werden umgehend dagegen Beschwerde einlegen."
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten eine Garantie des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein für ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von 112 Millionen Euro unter die Lupe genommen. Mobilcom hatte im August 2000 umgerechnet gut acht Milliarden Euro für eine Lizenz der neuen Mobilfunktechnik UMTS ausgegeben und war dadurch an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geraten.
Dank der Beihilfe sei mobilcom nicht nur umgebaut worden, sondern habe sich auch neu ausgerichtet, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Die Beihilfe habe sich deshalb "besonders schädlich auf die Wettbewerber" ausgewirkt. Die vorübergehende Einstellung des Onlinevertriebs sei ein Ausgleich für Wettbewerbsverzerrungen.