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Mobilcom muss für Staatshilfe Online-Direktvertrieb unterbrechen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel/Büdelsdorf (dpa) - Als Preis für eine staatliche Beihilfe muss der norddeutsche Mobilfunkanbieter mobilcom seinen Onlineverkauf von Mobilfunkverträgen für sieben Monate unterbrechen. Unter dieser Bedingung werde die Beihilfe genehmigt, teilte die EU- Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Ein Sprecher der mobilcom AG (Büdelsdorf) sagte der dpa: "Wir halten diese Entscheidung für rechtlich nicht haltbar und werden umgehend dagegen Beschwerde einlegen."

Der Sprecher betonte, ungeachtet der Brüsseler Entscheidung halte das Unternehmen an der Prognose fest, bis zum Jahresende die Zahl seiner Kunden von 4,2 Millionen auf 4,4 Millionen zu steigern. "Unser Ziel wird durch die starke Performance der anderen Vertriebskanäle sicher erreicht." Der Onlineverkauf macht nach Einschätzung von Branchenkennern jährlich nur zwei bis drei Prozent der Vertragsabschlüsse aus. Nach Auffassung der EU-Kommission gewinnt der Vertrieb per Internet für das Unternehmen jedoch an Bedeutung.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten eine Garantie des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein für ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von 112 Millionen Euro unter die Lupe genommen. Mobilcom hatte im August 2000 umgerechnet gut acht Milliarden Euro für eine Lizenz der neuen Mobilfunktechnik UMTS ausgegeben und war dadurch an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geraten.

Dank der Beihilfe sei mobilcom nicht nur umgebaut worden, sondern habe sich auch neu ausgerichtet, begründete die Kommission ihre Entscheidung. Die Beihilfe habe sich deshalb "besonders schädlich auf die Wettbewerber" ausgewirkt. Die vorübergehende Einstellung des Onlinevertriebs sei ein Ausgleich für Wettbewerbsverzerrungen.