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Direktmarketingverband gegen Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wiesbaden - Der deutsche Direktmarketing Verband DDV hat sich gegen die geforderte Einführung einer Klausel zur schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen ausgesprochen, die durch unlautere Telefonie zustande gekommen sind. Dies hatte zuletzt die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Landtag NRW gefordert. Der Antrag wurde am 9. Januar bei einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW zum Schutz der Privatsphäre der Bürger gemeinsam mit dem DDV ausführlich diskutiert.

Patrick Tapp, Vizepräsident des DDV: "Unser Verband will die Störung durch Telefonspam abstellen, bevor überhaupt ein Anruf erfolgt. Wir untermauern unserer Forderung nach der Ausschöpfung des bestehenden Ordnungsgeldrahmens und nach Verfahren, die jederzeit durch die klagebefugten Verbände und Verbraucherschutzzentralen betrieben werden können."

Die Einführung einer Unwirksamkeitsklausel für Verträge, die auf Basis unlauterer Telefonwerbung geschlossen wurden, bietet dem Verständnis des DDV zufolge an dieser Stelle keinen sinnvollen Schutz für den Verbraucher. "Es ist schlicht unzumutbar, dass die Beweislast über die Unlauterkeit und damit über die Unwirksamkeit des Vertrages sowie der mühsame Klageweg in jedem Einzelfall dem Bürger aufgebürdet wird", begründet Tapp die Position des DDV. Der Verband geht nämlich davon aus, dass viele Bürger vor dem Aufwand, den eine solche Beweisführung mit sich bringen würde, zurückschrecken und eine konsequente Verfolgung deshalb unterließen. In der Folge würden Störungen durch Telefonspam nicht abgestellt. Tapp: "Im Gegenteil. Wenn Telefonspamer erkennen, dass sie nichts zu fürchten haben, weil es ein Vollzugsdefizit gibt, droht sogar eine Zunahme unlauterer Telefonie. Der Verbraucher wird bei einem solchen Verfahren gegen die dreisten Spamer, die mit allen Mitteln vor Gericht den oftmals rechtsunkundigen Bürger durch die Instanzen jagen, vollkommen allein gelassen." Die Beibehaltung des bestehenden Klageverfahrens im Rahmen eines Ordnungsgeldverfahrens ist für den DDV der einzig sinnvolle Schutz vor Telefonspam.

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