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Der Mannesmann-Prozess: Von Düsseldorf nach Karlsruhe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Im Februar 2000 wird in Düsseldorf die bis dahin teuerste Unternehmens-Übernahme der Welt besiegelt. Der traditionsreiche Mannesmann-Konzern geht für 188 Milliarden Euro an den britischen Mobilfunkriesen Vodafone. Kurz darauf wird bekannt, dass Millionen-Abfindungen und Prämien an Mannesmann-Vorstände und Pensionäre geflossen waren. Die Ermittlungen münden fast vier Jahre später in einen der spektakulärsten deutschen Wirtschafts- Strafprozesse.

21. März 2001:Ermittlungen gegen die Führungsmannschaft von Mannesmann werden aufgenommen. Im Fadenkreuz der Justiz stehen neben Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser, die früheren Mannesmann- Aufsichtsrat Josef Ackermann, der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Aufsichtsratschef Joachim Funk. Ihnen wird vorgeworfen, die Zahlungen genehmigt und damit Aktionärsvermögen geschädigt zu haben.

17. Februar 2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ackermann, Zwickel, Esser und Funk sowie gegen den früheren Konzernbetriebsrat, Jürgen Ladberg, und den Manager Dietmar Droste. Der Vorwurf lautet auf Untreue in besonders schwerem Fall oder auf Beihilfe zur Untreue. Insgesamt geht es um eine Summe von rund 56 Millionen Euro.

21. Januar 2004: Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt die Hauptverhandlung. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zieht mit seinem Sieges-Zeichen den Zorn der Öffentlichkeit auf sich.

31. März 2004: Die Zäsur. Das Landgericht zieht mit einem Rechtsgespräch Zwischenbilanz: Bislang seien keine Straftaten erkennbar, erklärt die Richterin.

30. Juni 2004: Die Staatsanwälte zeigen sich in ihren Plädoyers von der Schuld der sechs Angeklagten überzeugt und fordern Haftstrafen zwischen einem Jahr und drei Jahren.

22. Juli 2004: Alle Angeklagten werden freigesprochen.

23. Juli 2004: Einen Tag nach dem Urteil legt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Revision ein und zieht vor den Bundesgerichtshof.

4. April 2005: Die Bundesanwaltschaft schließt sich der Revision der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft an und fordert die Aufhebung der Freisprüche.

20./21 Oktober 2005:  Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über den Fall. Die Bundesrichter lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Prämien erkennen und sprechen von "Geschenken".

21. Dezember 2005: Drei Tage vor Heiligabend hebt der BGH die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts auf. Damit muss der Prozess vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt werden.