BGH hebt Mannesmann-Freisprüche auf - Ackermann gerät unter Druck
Stand: 21.12.2005
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Karlsruhe (dpa) - Der spektakulärste Strafprozess der deutschen Wirtschaftsgeschichte muss neu aufgerollt werden. Im Fall Mannesmann hob der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts auf. Damit müssen Deutsche- Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten erneut wegen Untreue oder Beihilfe im Zusammenhang mit Millionenprämien für Ex- Mannesmann-Chef Klaus Esser vor Gericht. Der Prozess wird erneut in Düsseldorf geführt, allerdings vor einer anderen Kammer.
Bei den Angeklagten Ackermann, dem früheren Aufsichtsrats-Chef Joachim Funk sowie dem einstigen Aufsichtsrat und IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sieht der BGH - anders als das Landgericht - "den objektiven Tatbestand der Untreue verwirklicht". Sie hätten ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und der Mannesmann AG einen Vermögensnachteil zugefügt, sagte Tolksdorf. Die damaligen Aufsichtsräte hätten bei der Ausschüttung der Prämien über fremdes Vermögen verfügt, nämlich dasjenige der Mannesmann AG: "Sie waren gleichsam nicht Gutsherren, sondern Gutsverwalter."
Tolksdorf stellte klar, dass die 16-Millionen-Euro-Prämie an Esser nicht wegen ihrer außergewöhnlichen Höhe als Untreue eingestuft werde. Weil es hier um einen nachträglichen, nicht im Vertrag vorgesehenen Bonus gehe, der dem Unternehmen keinen Nutzen bringe, hätte auch eine Prämie von drei Millionen für die Strafbarkeit gereicht. Nicht vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen ohne zukunftsbezogenen Nutzen seien "nichts anderes als Verschwendung anvertrauten Vermögens".
Zugleich merkte er aber an, dass es auch bei grundsätzlich zulässigen Prämien "äußerste Grenzen" der Angemessenheit geben könnte: "Dass diese Prämie auch ihrer Höhe wegen jedenfalls in den Grenzbereich geraten wäre, das kann man schon feststellen."
Bezüglich der Drei-Millionen-Euro-Prämie an Funk könnten sich die Angeklagten Ackermann und Zwickel auch nicht auf einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" berufen, stellte der BGH fest. Das Landgericht war davon ausgegangen, die Rechtslage sei in diesem Punkt derart unklar gewesen sei, dass die Angeklagten eine Strafbarkeit nicht hätten vorhersehen können.
Ackermann habe die Funk-Prämie allerdings befürwortet, obwohl er zuvor von den rechtlichen Bedenken der Wirtschaftsprüfer erfahren habe. Es spiele auch keine Rolle, dass Zwickel sich bei diesen Beschlüssen enthalten habe, denn er habe gewusst, dass er mit seiner Teilnahme die Beschlüsse wirksam werden lasse. Das tatsächliche Motiv von Ackermann und Zwickel sei allein der Wunsch von Funk gewesen, auch eine Prämie zu erhalten. Fehlendes Unrechtsbewusstsein liege vor diesem Hintergrund fern.
Auch bei der Ausschüttung von Pensionsabfindungen in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche auf. Die Feststellungen des Landgerichts seien zu lückenhaft, um prüfen zu können, ob der Spielraum der Angeklagten noch eingehalten worden sei.
In dem spektakulären Fall geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex-Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte. Es war mit 188 Milliarden Euro die teuerste Firmenübernahme der Welt.
Ackermann, Zwickel und Funk waren wegen des Verdachts der schweren Untreue angeklagt worden. Sie hatten dem für die Ausschüttungen zuständigen Aufsichtsrats-Präsidium angehört.
Dem einstigen Mannesmann-Chef Klaus Esser, der - zusätzlich zur vertraglichen Abfindung von rund 15 Millionen Euro - einen Bonus von 16 Millionen Euro bekommen hatte, war Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden. Auf der Anklagebank saßen außerdem Jürgen Ladberg, Ex-Betriebsratsvorsitzender und Dietmar Droste, ein früherer Mitarbeiter, der mit den umstrittenen Beschlüssen befasst war.