Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine monatliche Zahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie soll Ihr Einkommen absichern, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr ausüben können.
- Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Staatliche Absicherung bei Erwerbsminderung
- Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
- Arbeiten mit BU-Rente: Geht das?
- Wie wird die BU-Rente versteuert?
Berufsunfähigkeitsrente kurz & knapp
- Die BU-Rente ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn Sie krankheitsbedingt nur eingeschränkt arbeiten können.
- Eine private BU zahlt bereits, wenn Sie Ihren Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben können.
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat strengere Voraussetzungen und greift erst bei weniger als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich.
- Als Richtlinie gilt: Die BU-Rente sollte etwa 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern.
- Eine private BU-Versicherung hilft, Ihren Lebensstandard auch bei längerer Krankheit zu sichern.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?

Die BU-Rente hilft dabei, Ihren Lebensstandard zu sichern, wenn Ihr Arbeitseinkommen ganz oder teilweise wegfällt. Denn die staatliche Absicherung reicht in vielen Fällen nicht aus.
Gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente?
Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 nur noch für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden. Für jüngere Jahrgänge zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stattdessen eine Erwerbsminderungsrente (EMR oder EM-Rente).
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Ursachen können zum Beispiel eine Krankheit, ein Unfall oder ein dauerhafter Kräfteverfall sein.
Berufsunfähigkeit heißt nicht, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Es kommt vielmehr darauf an, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch in dem Umfang ausüben können wie vor der Erkrankung oder dem Unfall.
Ob ein Anspruch auf eine BU-Rente besteht, richtet sich nach den Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie beantragen Sie die BU-Rente?
Der Antrag auf eine BU-Rente ist oft aufwendig. Versicherer verlangen umfassende Angaben zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Beruf und zu Ihren konkreten Einschränkungen. Auch ärztliche Unterlagen und weitere medizinische Nachweise können nötig sein. Was Sie im Einzelnen beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.
Wird der Anspruch anerkannt, zahlen viele Anbieter rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
Kommt es im Leistungsfall zum Streit mit dem Versicherer, kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen.
Gesetzliche Absicherung bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ob Sie Anspruch auf diese Rente haben, richtet sich vor allem danach,
- ob Sie lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
- ob Sie die Wartezeit erfüllen. Sie müssen mindestens 5 Jahre in der DRV versichert sein.
- wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können.
Die Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen:
- Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als drei Stunden täglich arbeiten.
- Teilweise Erwerbsminderung: Sie können mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
Für die Erwerbsminderungsrente ist es unwichtig, wie leistungsfähig Sie in Ihrem bisherigen Beruf sind. Geprüft wird vielmehr, ob Sie überhaupt noch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.
Beispiel: Ein Dachdecker mit schweren Rückenproblemen kann seinen Beruf unter Umständen nicht mehr ausüben. Kann er jedoch gesundheitlich noch mindestens sechs Stunden täglich in einem anderen Beruf arbeiten, etwa im Büro oder in der Verwaltung, hat er in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Wichtig für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Bei längerer Krankheit gilt in der Regel:
- Zunächst erhalten Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
- Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Beide Leistungen zusammen sind auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt.
- Erst danach kann eine größere Einkommenslücke entstehen.
Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und BU-Rente
Die staatliche Erwerbsminderungsrente und die private BU-Rente greifen unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Deshalb ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.
|
Kriterium
|
Erwerbsminderungsrente
|
BU-Rente
|
|---|---|---|
| Wann zahlt sie? | Bei weniger als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich, volle Rente erst bei unter 3 Stunden | Ab 50 % Berufsunfähigkeit |
| Welcher Beruf zählt? | Jede verfügbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt | Ihr zuletzt ausgeübter Beruf |
| Rentenhöhe | Abhängig von den Rentenbeiträgen | Vertraglich vereinbart |
| Einfluss auf andere Einkommen | Einkommen kann auf die Rente angerechnet werden | Keine Anrechnung auf andere Einkommen |
Warum ist eine private Absicherung bei Berufsunfähigkeit sinnvoll?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, weil die gesetzliche Absicherung bei längerer Krankheit oder Erwerbsminderung meist nicht ausreicht.
Die Erwerbsminderungsrente ist sehr gering. Wer 2024 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekam, erhielt laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) im Schnitt rund 1.041 Euro im Monat. Das reicht für viele nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Wie hoch Ihr persönlicher Anspruch voraussichtlich ist, sehen Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation.
Vorteile der Berufsunfähigkeitsrente
- Sie kann Einkommensverluste abfedern und helfen, Ihren Lebensstandard zu sichern.
- Sie greift früher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
- Die Höhe der BU-Rente vereinbaren Sie bei Abschluss des Vertrages passend zu Ihrem Einkommen und Ihrem Bedarf.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders für Selbstständige wichtig, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Sie haben dadurch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch Angestellte profitieren von der privaten Absicherung der Arbeitskraft. Eine persönliche Beratung hilft Ihnen, den passenden BU-Schutz zu finden.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Als grober Richtwert gelten etwa 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Wie hoch Ihre BU-Rente im Einzelfall sein sollte, hängt aber immer von Ihrer persönlichen Situation ab.
Um eine angemessene Summe festzulegen, hilft es, wenn Sie für sich folgende Fragen klären:
- Wie hoch sind Ihre Fixkosten für Miete, Kredite, Versicherungen und Lebensunterhalt?
- Müssen Sie auch für Kinder oder Partner mit aufkommen?
- Reicht die vereinbarte Rente aus, um Ihren Alltag langfristig zu finanzieren?
Beispiel: Sie verdienen netto 2.500 Euro im Monat. Dann kann eine BU-Rente von etwa 2.000 Euro sinnvoll sein. So lässt sich ein großer Teil des bisherigen Einkommens absichern.
Was beeinflusst die Höhe der BU-Rente?
Welche Versicherungssumme für Sie optimal ist, ergibt sich unter anderem aus Ihrem Einkommen. Grundsätzlich gilt: Je höher die vereinbarte BU-Rente, desto höher ist auch der Beitrag zur Versicherung.
Sinnvoll sind zudem vertragliche Zusätze wie eine Beitragsdynamik. Dadurch steigen der Beitrag, aber auch die vereinbarte BU-Rente im Laufe der Zeit in kleinen Schritten an. Warum das sinnvoll ist? Auf diese Weise wird der Wertverlust der Summe infolge von Inflation ausgeglichen.
Was passiert bei einer zu niedrigen BU-Rente?
Ist die BU-Rente zu knapp bemessen, kann es im Leistungsfall finanziell schnell eng werden. Dann reicht die monatliche Zahlung womöglich nicht aus, um Ihre festen Kosten und Ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu decken.
Denken Sie beim Vertragsabschluss daher daran: Die BU-Rente soll Ihr Einkommen nicht vollständig ersetzen, aber Ihren Lebensstandard möglichst realistisch absichern.
Arbeiten mit BU-Rente: Geht das?
Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente erhalten, dürfen Sie grundsätzlich weiterhin arbeiten oder sich etwas hinzuverdienen. Eine feste gesetzliche Hinzuverdienstgrenze gibt es bei der privaten BU nicht.
Für den Bezug ist es vielmehr entscheidend, ob Sie weiterhin die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit laut Ihrem Versicherungsvertrag erfüllen.
Hinweis
Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gelten feste Hinzuverdienstgrenzen. Diese betreffen jedoch nicht die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Nähere Details zu den Bestimmungen finden Sie auf der Themenseite zur EMR.
Wie Sie trotz Berufsunfähigkeit arbeiten können
Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Je nachdem, wie Ihr gesundheitlicher Zustand ist, können Sie durchaus in Teilzeit arbeiten oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, die besser zu Ihrer Leistungsfähigkeit passt.
Folgende Aspekte sollten Sie dabei bedenken, wenn Sie die BU-Rente weiterbeziehen wollen:
- Teilzeit im bisherigen Beruf ist möglich, solange Ihre Leistungsfähigkeit weiterhin unter etwa 50 Prozent der früheren Tätigkeit liegt.
- Eine andere Tätigkeit ist ebenfalls eine Option, wenn sie weniger belastend ist und mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen zu vereinbaren ist.
Meldepflicht: Darum müssen Sie den Versicherer informieren
Wenn Sie während des Bezugs einer BU-Rente wieder arbeiten möchten, informieren Sie vorher Ihren Versicherer. Viele Verträge verpflichten Versicherungsnehmer dazu, Änderungen der beruflichen Tätigkeit mitzuteilen.
Der Versicherer prüft dann, ob Ihre neue Tätigkeit mit den Leistungsvoraussetzungen vereinbar ist. Mit dieser transparenten Absprache wissen Sie genau, woran Sie sind, und können entspannt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen, ohne Sorge vor finanziellen Einbußen.
Wann der Versicherer prüft: Die konkrete Verweisung
Erzielen Sie mit der neuen Tätigkeit ein Einkommen, das stark an Ihren früheren Verdienst heranreicht, kann der Versicherer prüfen, ob noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Viele Anbieter orientieren sich dabei an der sogenannten bisherigen Lebensstellung. Dazu zählen unter anderem:
- Einkommen
- Qualifikation und Verantwortung
- soziale Stellung des Berufs
Ist die neue Tätigkeit in diesen Punkten vergleichbar mit Ihrem früheren Beruf, kann der Versicherer die BU-Rente einstellen. Diese Prüfung wird häufig als konkrete Verweisung bezeichnet.
Hinzuverdienst zur BU-Rente: Wie viel ist sicher?
Eine gesetzliche Höchstgrenze für einen Hinzuverdienst bei Bezug einer BU-Rente gibt es nicht. Experten raten jedoch: Das Einkommen sollte deutlich unter dem bisherigen Verdienst bleiben. Als Richtwert gelten maximal 70 bis 80 Prozent.
Wie wird die BU-Rente versteuert?
Eine Berufsunfähigkeitsrente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie die BU-Rente besteuert wird, hängt davon ab, aus welcher Art von Vertrag sie stammt. Haben Sie eine selbstständige BU abgeschlossen oder ist die BU als Zusatzversicherung etwa mit einer Basisrente (Rürup) oder einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert?
Eigenständige BU-Versicherung: Nur der Ertragsanteil ist steuerpflichtig
Bei einer selbstständigen BU müssen Sie nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern.
Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, den das Finanzamt als Zinsanteil wertet. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung ab. Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl der gesetzlich festgelegten Werte.
|
Dauer der Rentezahlung
|
Steuerpflichtiger Anteil
|
|---|---|
| 5 Jahre | 5 % |
| 7 Jahre | 8 % |
| 12 Jahre | 14 % |
| 20 Jahre | 21 % |
Beispiel
Je länger die Rentenzahlung läuft, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil.
Beispiel: Sie werden mit 60 Jahren berufsunfähig und erhalten eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat.
Die Rente wird laut Vertrag bis zum 67. Lebensjahr gezahlt, also 7 Jahre lang.
- steuerpflichtiger Anteil: 8 %
- steuerpflichtiger Betrag: 120 Euro pro Monat
- pro Jahr: 1.440 Euro
In diesem Beispiel liegt der steuerpflichtige Anteil der BU-Rente unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro für Alleinstehende). Daher fällt auf die BU-Rente allein keine Einkommensteuer an.
Hinweis: Haben Sie weitere Einkünfte, etwa aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen, können Steuern fällig werden, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen.
BU-Zusatzversicherung: Besteuerung hängt vom Hauptvertrag ab
Wenn Sie die BU als Zusatzversicherung abgeschlossen haben, richtet sich die Besteuerung nach dem Vertrag, mit dem sie kombiniert wurde.
- BU-Zusatz zu einer Basisrente (Rürup)
In diesem Fall wird ein fester Anteil der Rente besteuert. 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Anteil steigt schrittweise um 0,5 Prozentpunkte. Ab 2058 sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig.
- BU-Zusatz in der betrieblichen Altersvorsorge
Wurde die BU über den Arbeitgeber abgeschlossen, also im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, wird die BU-Rente voll versteuert. Wie viel Steuer anfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
BU-Versicherung abschließen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie bisher ausüben können. Sie kann auch helfen, eine Phase zu überbrücken, in der Sie kürzertreten, sich neu orientieren oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie dabei, passende BU-Tarife zu vergleichen und die richtige Absicherung zu finden.
Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen
-
Bis zu 433 € sparen
Berechnungsgrundlage - Jahresersparnis
Alter: 25 Jahre / Rente: 1.000 Euro / Absicherung bis 67 / Beruf: Industriekaufmann/-frau / Ausbildung: Bachelor / Bürotätigkeit: 100% Bürotätigkeit / Nichtraucher
Günstigster Jahresbeitrag
Versicherer: Signal Iduna, Tarif: SI WorkLife EXKLUSIV, Monatliche Zahlung: 29,39 Euro (Jahresbeitrag: 352,68 Euro)
Teuerster Jahresbeitrag
Versicherer: Universa, Tarif: SBU, monatliche Zahlung: 65,48 Euro (Jahresbeitrag: 785,76 Euro)
abgerufen 03/2025, aktuelle Tarife können abweichen -
Beratung durch BU-Experten – kostenlos & unverbindlich
-
Über 8 Mio. Kunden seit 1998