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Die Grundfähigkeitsversicherung richtet sich an Personen, die sich finanziell absichern möchten, wenn grundlegende körperliche Fähigkeiten eingeschränkt werden. Sie spielt vor allem dann eine Rolle, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur schwer abschließbar ist. Welche Leistungen im Ernstfall greifen und worauf beim Abschluss zu achten ist, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
  3. Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?
  4. Wann ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?
  5. Wichtige Abschlusskriterien
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn grundlegende körperliche Fähigkeiten wie Sprechen oder Treppensteigen dauerhaft eingeschränkt oder verloren sind.
  • Sie kann insbesondere für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, eine Alternative sein.
  • Eine Nachversicherungsgarantie ist sinnvoll, da sich die Rente bei veränderten Lebensumständen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann sie aber ergänzen oder für Personen, die keine BU abschließen können, als Alternative dienen.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Bei der Grundfähigkeitsversicherung legen Versicherer fest, welche körperlichen und geistigen Fähigkeiten versichert sind. Diese Fähigkeiten sind in sogenannten Fähigkeitenkatalogen zusammengefasst. Ob und wann eine Leistung erfolgt, hängt davon ab, wie der Verlust oder die Einschränkung einer Fähigkeit im Tarif konkret definiert ist.

Typischerweise sind die versicherten Fähigkeiten in mehrere Kataloge unterteilt, wobei der erste Katalog die grundlegendsten Fähigkeiten enthält.

Fähigkeiten­katalog 1

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hände nutzen

Fähigkeiten­katalog 2

  • Gehen
  • Greifen
  • Hören
  • Stehen
  • Sitzen
  • Arme nutzen
  • Treppen steigen
  • Auto fahren
  • Heben & Tragen, Knien & Bücken

Fähigkeiten­katalog 3

  • Orientierung
  • Gedächtnis
  • Eigen­ständiges Handeln

Psychische Einschränkungen sind nur in wenigen Tarifen abgesichert. In der Regel müssen mindestens zwei Fähigkeiten aus dem zweiten Katalog eingeschränkt sein, damit ein Leistungsanspruch entsteht. Beim ersten und dritten Katalog reicht meist der Verlust einer einzelnen Fähigkeit aus.

Wichtig: Die genaue Ausgestaltung der Fähigkeitenkataloge unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif. Leistungsstärkere Tarife können auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Schizophrenie in den Leistungskatalog aufnehmen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen ist daher unerlässlich.

Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn eine oder mehrere versicherte Fähigkeiten für einen vertraglich festgelegten Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden können. Entscheidend ist dabei nicht die Ursache, sondern der Grad und die Dauer der Einschränkung.

Ab wann besteht ein Leistungsanspruch?

Ein Leistungsanspruch entsteht in der Regel, wenn eine Fähigkeit dauerhaft eingeschränkt oder vollständig verloren ist. Viele Tarife verlangen, dass die Einschränkung mindestens sechs bis zwölf Monate ununterbrochen besteht oder voraussichtlich bestehen wird. Je nach Fähigkeitenkatalog gelten unterschiedliche Voraussetzungen:

  • Im ersten und dritten Katalog reicht meist der Verlust einer einzelnen Fähigkeit aus.
  • Im zweiten Katalog müssen häufig mindestens zwei Fähigkeiten eingeschränkt sein, damit die Versicherung leistet.

Ob eine Fähigkeit als eingeschränkt gilt, definieren Versicherer sehr unterschiedlich. Maßgeblich ist daher immer die konkrete Formulierung im Versicherungsvertrag.

Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung nicht?

Kein Leistungsanspruch besteht in der Regel, wenn:

  • eine Fähigkeit nur teilweise, aber nicht im tariflich definierten Umfang eingeschränkt ist,
  • die Einschränkung nicht lange genug andauert,
  • die betroffene Fähigkeit nicht Bestandteil des versicherten Katalogs ist.

Auch hier gilt: Die genauen Bedingungen variieren je nach Tarif. Ein Vergleich der Vertragsdetails ist daher besonders wichtig.

Wann ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist besonders interessant für Personen, die schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, etwa chronisch Kranke wie Diabetiker Typ I+II oder Menschen in körperlich belastenden Berufen wie Dachdecker. Sie bietet diesen Gruppen einen leichter zugänglichen und oft günstigeren Schutz als eine klassische BU. Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf auf die Grundfähigkeiten angewiesen sind, erhalten dadurch ein Mindestmaß an finanzieller Absicherung.

Für pflegebedürftige Personen kann die Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls sinnvoll sein – unabhängig von den Katalogfähigkeiten. Ab welchem Pflegegrad die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, hängt allerdings vom jeweiligen Tarif ab. Zwar zahlt auch die gesetzliche Pflegeversicherung, doch die staatliche Unterstützung deckt oft nicht alle Kosten.

Wichtig

Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig. Sie zahlt meist erst, wenn eine Fähigkeit vollständig verloren geht, während eine BU bereits bei teilweiser Einschränkung einspringen kann.

Wichtige Kriterien beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung

Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung kommt es weniger auf den Preis als auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Die folgenden Punkte sind besonders wichtig:

Definition der Einschränkung

Entscheidend ist, ab wann eine Fähigkeit als eingeschränkt gilt. Die Definition sollte zum eigenen Beruf passen. Für einen Dachdecker ist es beispielsweise wichtig, dass der Gebrauch der Hände bereits dann als eingeschränkt gilt, wenn Bewegungen wie das Drehen des Handgelenks nicht mehr vollständig möglich sind.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die im Vertrag vereinbarte Rente nachträglich zu erhöhen – und zwar ohne Gesundheitsfragen erneut beantworten zu müssen. Wer zum Beispiel vom Studium in den ersten Job wechselt und eine Familie gründet hat, für den ist das eine sinnvolle Option.

Gesundheitsfragen beantworten

Die Gesundheitsfragen dienen der Risikoeinschätzung durch den Versicherer. Je nach Ergebnis können Risikozuschläge erhoben oder einzelne Fähigkeiten ausgeschlossen werden. Unvollständige oder falsche Angaben können im Leistungsfall zu Kürzungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Ausreichend hohe Rente vereinbaren

Die vereinbarte Rente sollte im Idealfall rund 80 Prozent des Nettoeinkommens abdecken. Staatliche Leistungen wie Pflege- oder Erwerbsminderungsrente reichen in der Regel nicht aus, um laufende Kosten vollständig zu decken.

Vertragsdauer bis zum Rentenbeginn

Sinnvoll ist eine Vertragslaufzeit bis zum Beginn der Altersrente. So bleibt der Versicherungsschutz während des gesamten Erwerbslebens bestehen. Danach sichern die gesetzliche Rente und gegebenenfalls eine private Altersvorsorge den Lebensunterhalt ab.

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