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Welche Möglichkeiten haben Sie?

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Berufsunfähigkeit

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Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.

eKomi Siegel Kundenauszeichnung
PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

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Industriekaufmann/frau
Studium (Bachelor/ Universität)
20% Büro 80% körperlich tätig
Nichtraucher

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gibt es eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen?
  3. Kann man trotz Vorerkrankung eine BU-Versicherung abschließen?
  4. Welche Vorerkrankungen sind relevant?
  5. Auswirkungen von Beruf und Erkrankung
  6. Beispiele: Klassische Gesundheitsfragen
  7. Tipps zur Beantragung
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das könnte Sie auch interessieren
  10. Das ist Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es regulär nicht.
  • Einige Versicherer stellen Tarife mit wenigen oder vereinfachten Gesundheitsfragen bereit.
  • Gesundheitsfragen sind dazu da, dass Versicherer allen Versicherungsnehmern Leistungen zu unterschiedlich hohen Beiträgen bieten können, ohne dass für alle Versicherungsnehmer hohe Beiträge anfallen.
  • Große Firmen bieten mitunter Kollektivverträge der Berufsunfähigkeitsversicherung für ihre Mitarbeiter an, für die nicht die üblichen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage lautet: Nein. Für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung braucht es in der Regel Gesundheitsfragen, damit die Versicherungsgesellschaft das Risiko des neuen Versicherungsnehmers einschätzen kann. Gesundheitliche Vorbelastungen führen zu Aufschlägen oder mitunter auch zu Ausschlüssen. Damit stellt der Versicherer sicher, dass die Kosten für alle fair verteilt sind. Ohne Gesundheitsfragen und dementsprechende Risikoeinschätzung würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Versicherten deutlich teurer werden.

Ausnahme: Kollektivverträge in der BU-Versicherung

Bei Konzernen und Arbeitgebern mit mehreren Tausend Mitarbeitern gibt es mitunter sogenannte Kollektivverträge oder Dienstobliegenheitserklärungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, in denen alle versicherten Mitarbeiter gesammelt unter Vertrag genommen werden. Dafür müssen nur sehr vage gehaltene Fragen über aktuelle Krankschreibungen, bestehende Erwerbsminderung und Ähnliches beantwortet werden, die bei den meisten Mitarbeitern verneint werden können.

Allerdings gibt es auch ein paar Nachteile von Kollektivverträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber. Versicherer sowie Laufzeit, Leistungsdynamik und andere Vertragsdetails bestimmt der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss darauf. Außerdem kann bei Arbeitgeberwechsel der Vertrag in der Regel nicht privat weitergeführt werden und der Arbeitnehmer verliert seinen Versicherungsschutz. Bei anschließendem Abschluss einer eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Einstiegsalter dann höher als vor dem Kollektivvertrag und eventuell ist der Gesundheitszustand schlechter, was zu deutlich erhöhten Beiträgen führt.

Kann man trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherungen, ohne dass Vorerkrankungen bestehen, gibt es so gut wie nicht. Es ist vor allem wichtig, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer etwas verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz und geht schlimmstenfalls bei eintretender Berufsunfähigkeit komplett leer aus. Vorerkrankungen spielen hierbei eine kleinere Rolle, als viele BU-Interessenten denken.

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Welche Vorerkrankungen sind relevant?

Relevant sind nur alle ärztlich behandelten Erkrankungen der letzten fünf Jahre sowie stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre. Diese müssen in den Gesundheitsfragebögen der Versicherer angegeben werden. Außerdem führen Vorerkrankungen, die so gut wie jeder im Leben erleidet, nicht automatisch dazu, dass der Versicherer den Antrag ablehnt. Es gibt vier Möglichkeiten, wie der Versicherer auf Vorerkrankungen reagieren kann:

  • Sie haben, wenn sie geringfügig sind, keinen Einfluss auf die Annahme und führen weder zu einer Beitragssteigerung noch zu einem Ausschluss.
  • Der Versicherer bietet den Versicherungsschutz mit Risikozuschlag, was einen Mehrbeitrag bedeutet. Die Vorerkrankungen sind aber mitversichert.
  • Der Versicherer nimmt den Antrag nur mit Leistungsausschluss an. Hierbei werden bestimmte Krankheiten oder Körperteile, betroffen von Vorerkrankungen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Der Versicherer lehnt den Antrag ab. Dies passiert nur in ganz seltenen Fällen.

Was passiert, wenn eine Erkrankung ausgeheilt ist?

Es ist möglich, nach Genesung den Risikozuschlag durch ein ärztliches Gutachten verringern zu lassen. Zudem ist durch ein Gutachten mitunter eine Aufhebung der Ausschlussklausel möglich, wenn diese vereinbart ist. So sind zuvor ausgeschlossene Erkrankungen ab diesem Zeitpunkt nun ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Auswirkungen von Beruf und Erkrankung auf die BU-Versicherung

Erkrankungen sind nicht der einzige Faktor, der Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Berufe werden in Risiko- beziehungsweise Gefahrenklassen unterteilt. Die Gefahrenklassen A bis E unterscheiden sich je nach körperlicher Tätigkeit. Wer keine körperlichen Tätigkeiten ausübt, gehört zu Gefahrenklasse A und zahlt den geringsten Beitrag. Wer bei der freiwilligen Feuerwehr ist, wird in die höchste Stufe E eingestuft. Dazwischen befinden sich zum Beispiel kaufmännische Berufe, Positionen im Außendienst und handwerkliche Berufe, mit steigender körperlicher Tätigkeit und somit steigendem Risikofaktor, aufgrund von körperlichen Beschwerden berufsunfähig zu werden.

Dazu beeinflussen noch Eintrittsalter, Laufzeit, Rentenhöhe, Versicherungsumfang und weitere Klauseln den Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispiele: Klassische Gesundheitsfragen der Versicherer

Die Gesundheitsfragen bei Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich nicht nur auf die Vorerkrankungen. Relevant für den Gesundheitszustand sind ebenso Größe sowie Körpergewicht, da ein erhöhter BMI zu einem höheren Beitrag führen kann. Neben dem Berufsrisiko gibt es Hobbies wie Tauchen oder Reiten, die ein hohes Verletzungsrisiko mitbringen und deswegen zu einem Leistungsausschluss führen können. Dazu wird das Einkommen abgefragt, da Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente in der Regel bis maximal 80 Prozent des monatlichen Nettogehalts anbieten. Die Höhe der Absicherung kann sich je nach Versicherer und Tarif deutlich unterscheiden.

Tipps zur Beantragung einer BU-Versicherung

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige Dinge zu beachten. Halten Sie sich an folgenden Leitfaden, steht einer erfolgreichen Annahme kaum etwas im Weg:

  • Informationen vom Hausarzt von Krankenkasse und Ärzten: Gerade bei den Gesundheitsfragen kann es mitunter vorkommen, dass man nicht alle Antworten direkt parat hat. Die Krankenkasse kann mit einer sogenannten Versichertenauskunft helfen. Hierin sind alle Arztbesuche und verordneten Medikamente vermerkt. Dazu ist es möglich, die Patientenakten von allen Ärzten anzufordern, deren Behandlungen in den abgefragten letzten fünf Jahren liegen.
  • Anonyme Risikovoranfrage: Wer eine Risikovoranfrage mit seinen persönlichen Daten stellt, setzt sich einem nicht unerheblichen Risiko aus. Führt eine Vorerkrankung zu einem Ausschluss, wird dies in einer zentralen Datei vermerkt und darf an andere Versicherer weitergegeben werden, sollten weitere Risikovoranfragen gestellt werden. Es ist also sinnvoll, eine anonyme Risikovoranfrage über qualifizierte Fachleute zu stellen.
  • Vereinfachte Prüfung oder wenigen Gesundheitsfragen: Einige Versicherer bieten teilweise temporär, teilweise unbegrenzt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Hierbei werden weniger Fragen als üblich gestellt. Allerdings ist es möglich, dass diese Tarife schlechtere Leistungen bieten als Tarife mit einer üblich detaillierten Gesundheitsprüfung.
  • Experten-Beratung: Lassen Sie sich bei Interesse an einer Berufsunfähigkeisversicherung stets von unabhängigen Experten beraten. Diese können Ihnen nicht nur bei allen Fragen zur Seite stehen, sondern auch verschiedene Versicherer und Tarife vergleichen und die für Sie optimale Berufsunfähigkeitsversicherung finden.

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Häufig gestellte Fragen

Nein, in der Regel gibt es keine BU ohne Gesundheitsprüfung. Eine Ausnahme bildet der Kollektivvertrag, den manche großen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten. Häufig sind hier die Konditionen allerdings schlechter als auf dem freien Versicherungsmarkt.

Beide Begriffe sind Teil der Risikoeinstufung, die ein Versicherer bei einem Versicherungsnehmer vornimmt. Um eine Berufsunfähigkeitversicherung abschließen zu können, beantwortet der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen und der Versicherer nimmt aufgrund der Antworten eine Gesundheitsprüfung vor.

Ja. Wurden Gesundheitsfragen aus Unwissen oder Fahrlässigkeit falsch beantwortet, besteht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Danach kann der Versicherer den Vertrag nicht mehr anpassen oder kündigen.

Auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel nicht ohne Gesundheitsfragen. Außerdem bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein deutlich geringeres Leistungsspektrum als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist nur als Alternative zu sehen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Kostengründen oder wegen ausgeprägten Vorerkrankungen nicht möglich ist.

Bei den Gesundheitsfragen müssen Vorerkrankungen für ärztliche Behandlungen bis fünf Jahre rückwirkend und stationale Behandlungen bis zehn Jahre rückwirkend angegeben werden. Zudem werden Fragen zu Einkommensverhältnissen, Größe, Körpergewicht und Hobbys mit erhöhtem Verletzungsrisiko gestellt.

06221 777 00 50

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Montag-Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

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