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Der Versicherung einen Schaden melden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob gestohlenes Auto oder vom Sturm beschädigtes Haus: Wer eine Versicherung hat, ist vor den Kosten solcher Schäden geschützt. Doch wie gehen Sie im Ernstfall am besten vor, wenn Sie der Versicherung einen Schaden melden müssen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schaden sollte der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden, idealerweise am selben oder nächsten Werktag.

  • Viele Verträge nennen eine konkrete Meldefrist von drei Tagen. Bei der Formulierung "unverzüglich" ist sogar eine Mitteilung binnen 24 Stunden erforderlich.

  • Versicherte müssen den Schaden vollständig beschreiben, Fotos oder andere Belege einreichen und Fristen beachten.

  • Die Schadensmeldung kann telefonisch, online, per App, per Brief oder per E-Mail erfolgen.

  • Bei bestimmten Schäden ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei notwendig, etwa bei Einbruch oder Vandalismus.

  • Nach Eingang der Meldung prüft der Versicherer die Angaben, lässt möglicherweise ein Gutachten erstellen und entscheidet über die Regulierung.

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So läuft die Schadensmeldung ab

Sobald ein Schaden festgestellt wird, sollte die Versicherung zeitnah informiert werden. Eine erste Meldung kann formlos erfolgen, zum Beispiel telefonisch, online oder über die App des Versicherers. Die vollständigen Angaben können auch später nachgereicht werden. Wichtig ist, dass die Meldung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfolgt, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Die Abläufe können je nach Versicherungsart variieren. Bei einer Kfz-Versicherung sind zum Beispiel oft zusätzliche Angaben wie Unfallskizzen erforderlich. In der Haftpflichtversicherung kann es vorkommen, dass der Geschädigte selbst die gegnerische Versicherung kontaktiert.

Bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen spielt die Sicherung des beschädigten Eigentums eine große Rolle. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Versicherungsarten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Rechtliche Grundlage: Die Pflicht zur Anzeige eines Schadens ergibt sich aus § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Wer diese Pflicht verletzt, muss mit Leistungskürzungen oder im Extremfall mit einer vollständigen Ablehnung der Regulierung rechnen.

Welche Fristen gelten bei der Schadensmeldung?

Allgemeine Fristen

Je nach Vertrag muss ein Schaden innerhalb von 24 Stunden bis spätestens sieben Tagen gemeldet werden. Bei der Formulierung "unverzüglich" erwarten Versicherer die Anzeige in der Regel innerhalb von 24 Stunden oder spätestens am nächsten Werktag. Wer diese Fristen überschreitet, riskiert Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Sonderfälle

  • Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist umgehend sowohl die Versicherung als auch die Polizei zu informieren.

  • Bei Einbruchdiebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten.

Was passiert, wenn man den Schaden zu spät meldet?

Wenn ein Schaden zu spät gemeldet wird, kann die Versicherung die Zahlung kürzen. Wie stark, hängt davon ab, wie sehr die verspätete Meldung die Prüfung des Schadens erschwert hat.

Wie melde ich einen Schaden?

Die meisten Versicherer bieten heute mehrere Möglichkeiten zur Schadensmeldung an, darunter Online-Formulare auf der Website, digitale Meldungen über die App, telefonischen Kontakt zum Kundenservice sowie E-Mail oder Brief.

Online-Formulare und App-Meldungen sind oft der schnellste Weg. Sie sollten vollständig und sorgfältig ausgefüllt werden, damit die Bearbeitung ohne Rückfragen erfolgen kann.

Zentralruf der deutschen Autoversicherer

Ist bei einem Kfz-Schaden die Versicherung des Verursachers unbekannt, hilft der Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter 0800 250 260 0 weiter. Anhand des Kennzeichens wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermittelt. Der Service ist kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.

Was muss in der Schadensmeldung enthalten sein?

Eine vollständige und nachvollziehbare Schadensmeldung beschleunigt die Bearbeitung. Wichtige Angaben sind zum Beispiel:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers

  • Versicherungsnummer

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens

  • Detaillierte Beschreibung des Hergangs

  • Fotos oder Videos vom Schaden

  • Angaben zu Zeugen, falls vorhanden

  • Polizeibericht bei Einbruch, Vandalismus oder Verkehrsunfall

  • Bei Kfz-Schäden: Kennzeichen, Unfallskizze, Name und Versicherung des Unfallgegners

  • Kostenvoranschläge oder Schadensgutachten

Schadensnummer nach Schadensfall: Wichtig für weitere Kommunikation

Nach der Meldung vergibt der Versicherer in der Regel eine Schadensnummer. Diese sollte immer notiert und bei allen weiteren Anrufen, E-Mails oder Schreiben angegeben werden. So kann der Vorgang schneller zugeordnet und bearbeitet werden.

Was passiert nach der Schadensmeldung?

Nachdem die Meldung eingegangen ist, prüft der Versicherer zunächst, ob der Schaden unter den Versicherungsschutz fällt und in welchem Umfang eine Leistung vorgesehen ist. Dazu werden die eingereichten Unterlagen gesichtet und gegebenenfalls weitere Informationen angefordert.

In vielen Fällen wird ein Gutachter beauftragt, um den Schaden vor Ort zu bewerten. Der Schadenbearbeiter steht während des gesamten Prozesses als Ansprechpartner zur Verfügung und informiert über den Stand der Regulierung.

Am Ende entscheidet der Versicherer über die Auszahlung oder eine mögliche Ablehnung der Leistung. Die Zahlung kann direkt an den Versicherungsnehmer oder, bei Reparaturen, an die beauftragte Werkstatt erfolgen. Je nach Art und Umfang des Schadens kann die Bearbeitung nur wenige Tage, aber auch mehrere Wochen dauern.

Was tun bei Problemen mit der Versicherung?

Wird die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt, sollten Versicherte zunächst Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich erfolgen und gut begründet sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Einschaltung des Ombudsmanns, der kostenfrei vermittelt. Auch rechtliche Beratung, etwa durch einen Anwalt, die Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund, kann sinnvoll sein. Dabei sollten Fristen beachtet werden, die für den Widerspruch gelten.

Im Schadensfall richtig handeln

Im Schadensfall zahlt es sich aus, ruhig zu bleiben und strukturiert vorzugehen. Dazu gehört, weitere Schäden sofort zu verhindern, zum Beispiel durch Abstellen von Wasser oder Sichern offener Fenster. Der Schaden sollte mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Reparaturen sind nur nach Absprache mit dem Versicherer sinnvoll. Auch die gesamte Kommunikation mit der Versicherung sollte schriftlich festgehalten werden. Bei Straftaten ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Checkliste: Schritt für Schritt zur richtigen Schadensmeldung

  1. Schaden feststellen und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen ergreifen.

  2. Versicherung zeitnah informieren.

  3. Fristen im Vertrag prüfen.

  4. Schadensformular ausfüllen oder eigenes Schreiben verfassen.

  5. Belege wie Fotos oder Kostenvoranschläge sichern.

  6. Bei Straftaten Anzeige erstatten.

  7. Kommunikation mit der Versicherung dokumentieren.

  8. Schadensnummer notieren.

  9. Auf Rückmeldung des Versicherers warten.

  10. Bei Problemen Ombudsmann oder Rechtsbeistand hinzuziehen.