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Auszahlung der Lebensversicherung: So gehen Sie vor

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei Kapitallebensversicherungen erhält der Versicherungsnehmer eine Auszahlung, wenn der Vertrag abläuft. Wahlweise lässt sich das Guthaben auch in eine lebenslange Rente umwandeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel meldet sich der Versicherer einige Wochen vor dem Vertragsende. So hat der Versicherungsnehmer noch genügend Zeit, um wichtige Daten wie die Bankverbindung über die Überweisung zu kontrollieren.
  • Wurde der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen, sind die Erträge steuerfrei. Bei späterem Abschluss ist der Ertrag je nach Konstellation hälftig oder voll zu versteuern.
  • Wer das Kapital für die Erzielung eines regelmäßigen Einkommens im Ruhestand benötigt, kann das Guthaben in eine lebenslange Rente umwandeln.

Wie läuft die Auszahlung ab?

Während bei einer Risikolebensversicherung eine Auszahlung nur beim Ableben der versicherten Person erfolgt, ist mit der kapitalbildenden Lebensversicherung auch eine Auszahlung im Erlebensfall verbunden. Wenn der Versicherungsvertrag endet, erhält der Versicherte das angesparte und verzinste Kapital abzüglich der Risiko- und Verwaltungskosten ausgezahlt.

Normalerweise wird sich der Versicherer einige Wochen vor dem Vertragsende mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und die Auszahlung ankündigen. Die genauen Modalitäten der Auszahlung finden sich im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen. Sofern keine anderslautende Weisung des Kunden erfolgt, zahlt der Versicherer am Tag des Ablaufs das angesammelte Guthaben auf das im Vertrag hinterlegte Girokonto aus.

Muss ich mich melden?

Versicherungsnehmer sollten vor der Auszahlung aktiv werden, wenn die Auszahlung auf ein anderes Konto erfolgen soll oder wenn sich wichtige Daten geändert haben. Dies betrifft insbesondere die Bankverbindung bei ruhenden Verträgen, auf die schon länger keine Sparrate geflossen ist. Hat sich zwischenzeitlich die Bankverbindung geändert, dann kann es Probleme bei der Auszahlung geben, wenn der Sparer dem Versicherer seine neuen Kontodaten nicht mitgeteilt hat.

Kapitallebensversicherungen mit Abrufphase

Einen Sonderfall bilden Versicherungssparverträge mit einer Abrufphase. Hier kann der Sparer innerhalb eines meist fünfjährigen Zeitraums entscheiden, wann genau die Lebensversicherung das angesparte Kapital auszahlen soll. Wer das Geld vor dem Ende der Abrufphase erhalten will, muss die Initiative ergreifen und beim Versicherer die Auszahlung anfordern.

Auszahlung der Lebensversicherung: Steuer

Ob auf die Kapitallebensversicherung Steuer anfällt und wie sich dies bei der Auszahlung auswirkt, hängt davon ab, wann der Versicherungsnehmer den Vertrag abgeschlossen hat.

Abschluss bis zum 31. Dezember 2004

Bei Altverträgen, die bis Ende 2004 abgeschlossen worden sind, profitieren Versicherungssparer von einem besonderen Steuervorteil: Sie müssen auf die Erträge ihres Versicherungssparplans keine Steuer entrichten. Auch der Sparerpauschbetrag bleibt unabhängig von der Höhe des Ertrags unangetastet.

Abschluss ab dem 1. Januar 2005

Wer seine Kapitallebensversicherung ab Anfang 2005 abgeschlossen hat, muss je nach Konstellation die Erträge zur Hälfte oder komplett versteuern. Dabei gilt:

  • Die hälftige Besteuerung fällt an, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Verträgen ab 2012 des 62. Lebensjahres) erfolgt.
  • Sind die beiden vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, ist der ganze Ertrag zu versteuern.

Bei der Auszahlung zieht die Versicherung zunächst Abgeltungssteuer vom ganzen Ertrag ab. Deren Höhe beträgt 25 Prozent plus gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, die der Abzug funktioniert.

Ermittlung der Steuer auf Kapitallebensversicherungen

Gesamtguthaben
55.000 Euro
Summe der Sparraten (15 Jahre x 12 Monate x 250 Euro) 45.000 Euro
Ertrag der Kapitallebensversicherung 10.000 Euro
25 % Abgeltungsteuer auf den Ertrag ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 2.500 Euro
Von der Versicherung ausgezahlter Betrag 52.500 Euro

Wenn der Vertrag die Kriterien für die hälftige Besteuerung erfüllt, kann der Versicherungsnehmer den Ertrag bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP angeben. Dann ist der halbe Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Beträgt dieser beispielsweise 30 Prozent, dann muss der Sparer im obigen Beispiel nur auf den hälftigen Ertrag von 5.000 Euro Einkommensteuer bezahlen. Das sind dann 1.500 Euro, so dass er vom Finanzamt 1.000 Euro als Differenz zur einbehaltenen Abgeltungsteuer wieder zurückbekommt.

Bei Wahlrecht: Besser Einmalzahlung oder Rente?

Häufig bieten Versicherer an, dass der Versicherungssparer das angesammelte Guthaben in eine lebenslange Rente umwandeln kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Kapital verloren ist, sobald der Rentenempfänger verstirbt. Lediglich im Rahmen einer Rentengarantiezeit, welche die Zahlung der Rente unabhängig vom Ableben des Empfängers für einen bestimmten Zeitraum sichert, lassen sich die Hinterbliebenen begrenzt absichern.

Vorteil der Privatrente ist, dass der Versicherer lebenslang zahlt. Wer hingegen eine Einmalzahlung so anlegt, dass das Kapital irgendwann aufgebraucht ist, muss beim Erreichen eines hohen Alters mit einem Wegfall dieses Einkommensanteils rechnen.

Tipp: Wenn Sie das Versicherungskapital für die Erzielung eines lebenslangen Zusatzeinkommens brauchen, ist die Privatrente die bessere Alternative. Die Einmalzahlung empfiehlt sich, wenn die Finanzierung von größeren Anschaffungen oder die Weitergabe des Kapitals an die Kinder im Vordergrund steht.

Ausgezahlter Betrag ist geringer als Prognose: Was tun?

Wer einen Versicherungssparplan vor 15 oder 20 Jahren abgeschlossen hatte, erhielt vom Versicherer Prognoserechnungen, denen das damalige Zinsniveau zugrunde lag. Weil in der Zwischenzeit die Marktzinsen stark gesunken sind, entsprechen die ausgezahlten Summen meist nicht mehr den ursprünglich geplanten Erträgen.

Allerdings weisen die Versicherer regelmäßig darauf hin, dass ihre Modellrechnungen unverbindlich sind. Nur die Mindestverzinsung, die der Versicherer garantiert, muss der Sparer am Ende auch tatsächlich erhalten. Diese liegt beispielsweise für Verträge, die zwischen Juli 2000 und Ende 2003 geschlossen wurden, bei 3,25 Prozent. Allerdings bezieht sich dieses Zinsversprechen nur auf den Anteil, den die Versicherung nach Abzug der Risiko- und Verwaltungskosten in ihrem Kapitalstock anlegt.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, bei der Vorausschau auf künftige Versicherungsauszahlungen nur mit dem Betrag zu kalkulieren, den die Versicherung als garantierte Auszahlung unter Berücksichtigung der Mindestverzinsung angibt.

Zwangs-Auszahlung bei Bürgergeld: Lebensversicherung schützen

Wer Bürgergeld beantragt, muss sein angespartes Vermögen aufbrauchen, bevor er die staatliche Unterstützung beziehen darf. Davon ausgenommen sind lediglich bestimmte Vorsorgesparpläne wie Riester- oder Rüruprente.

Zwar gilt zunächst, dass Bürgergeld-Bezieher eine Kapitallebensversicherung vorzeitig auflösen müssen. Allerdings entfällt diese Pflicht, wenn die Auflösung unwirtschaftlich wäre. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die vorzeitige Auszahlung um mehr als 10 Prozent niedriger ist als die Summe der bislang geleisteten Einzahlungen.

Keine Zwangsauflösung bei Verwertungsausschluss

Um die Kapitallebensversicherung vor der Zwangsauflösung bei Bürgergeld-Bezug zu schützen, können Versicherungsnehmer eine weitere Maßnahme ergreifen: den Verwertungsausschluss. Hierbei vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherung unwiderruflich, dass die Auszahlung des Kapitals erst mit dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Bis dahin ist eine vorzeitige Auszahlung, die Verpfändung oder Abtretung nicht möglich.

Geschützt sind dann Rückkaufswerte von Kapitallebensversicherungen in Höhe von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Wer beispielsweise 45 Jahre alt ist, kann einen Versicherungswert von 33.750 Euro für sich behalten, wenn ein Verwertungsausschluss vereinbart ist.