Auszahlung der Lebensversicherung: So gehen Sie vor
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Bei Kapitallebensversicherungen erhält der Versicherungsnehmer eine Auszahlung, wenn der Vertrag abläuft. Wahlweise lässt sich das Guthaben auch in eine lebenslange Rente umwandeln.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Regel meldet sich der Versicherer einige Wochen vor dem Vertragsende. So hat der Versicherungsnehmer noch genügend Zeit, um wichtige Daten wie die Bankverbindung über die Überweisung zu kontrollieren.
- Wurde der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen, sind die Erträge steuerfrei. Bei späterem Abschluss ist der Ertrag je nach Konstellation hälftig oder voll zu versteuern.
- Wer das Kapital für die Erzielung eines regelmäßigen Einkommens im Ruhestand benötigt, kann das Guthaben in eine lebenslange Rente umwandeln.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Während bei einer Risikolebensversicherung eine Auszahlung nur beim Ableben der versicherten Person erfolgt, ist mit der kapitalbildenden Lebensversicherung auch eine Auszahlung im Erlebensfall verbunden. Wenn der Versicherungsvertrag endet, erhält der Versicherte das angesparte und verzinste Kapital abzüglich der Risiko- und Verwaltungskosten ausgezahlt.
Normalerweise wird sich der Versicherer einige Wochen vor dem Vertragsende mit dem Versicherungsnehmer in Verbindung setzen und die Auszahlung ankündigen. Die genauen Modalitäten der Auszahlung finden sich im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen. Sofern keine anderslautende Weisung des Kunden erfolgt, zahlt der Versicherer am Tag des Ablaufs das angesammelte Guthaben auf das im Vertrag hinterlegte Girokonto aus.
Muss ich mich melden?
Versicherungsnehmer sollten vor der Auszahlung aktiv werden, wenn die Auszahlung auf ein anderes Konto erfolgen soll oder wenn sich wichtige Daten geändert haben. Dies betrifft insbesondere die Bankverbindung bei ruhenden Verträgen, auf die schon länger keine Sparrate geflossen ist. Hat sich zwischenzeitlich die Bankverbindung geändert, dann kann es Probleme bei der Auszahlung geben, wenn der Sparer dem Versicherer seine neuen Kontodaten nicht mitgeteilt hat.
Kapitallebensversicherungen mit Abrufphase
Einen Sonderfall bilden Versicherungssparverträge mit einer Abrufphase. Hier kann der Sparer innerhalb eines meist fünfjährigen Zeitraums entscheiden, wann genau die Lebensversicherung das angesparte Kapital auszahlen soll. Wer das Geld vor dem Ende der Abrufphase erhalten will, muss die Initiative ergreifen und beim Versicherer die Auszahlung anfordern.
Auszahlung der Lebensversicherung: Steuer
Ob auf die Kapitallebensversicherung Steuer anfällt und wie sich dies bei der Auszahlung auswirkt, hängt davon ab, wann der Versicherungsnehmer den Vertrag abgeschlossen hat.
Abschluss bis zum 31. Dezember 2004
Bei Altverträgen, die bis Ende 2004 abgeschlossen worden sind, profitieren Versicherungssparer von einem besonderen Steuervorteil: Sie müssen auf die Erträge ihres Versicherungssparplans keine Steuer entrichten. Auch der Sparerpauschbetrag bleibt unabhängig von der Höhe des Ertrags unangetastet.
Abschluss ab dem 1. Januar 2005
Wer seine Kapitallebensversicherung ab Anfang 2005 abgeschlossen hat, muss je nach Konstellation die Erträge zur Hälfte oder komplett versteuern. Dabei gilt:
- Die hälftige Besteuerung fällt an, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Verträgen ab 2012 des 62. Lebensjahres) erfolgt.
- Sind die beiden vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, ist der ganze Ertrag zu versteuern.
Bei der Auszahlung zieht die Versicherung zunächst Abgeltungssteuer vom ganzen Ertrag ab. Deren Höhe beträgt 25 Prozent plus gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, die der Abzug funktioniert.
Ermittlung der Steuer auf Kapitallebensversicherungen
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Gesamtguthaben
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55.000 Euro
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|---|---|
| Summe der Sparraten (15 Jahre x 12 Monate x 250 Euro) | 45.000 Euro |
| Ertrag der Kapitallebensversicherung | 10.000 Euro |
| 25 % Abgeltungsteuer auf den Ertrag ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | 2.500 Euro |
| Von der Versicherung ausgezahlter Betrag | 52.500 Euro |
Wenn der Vertrag die Kriterien für die hälftige Besteuerung erfüllt, kann der Versicherungsnehmer den Ertrag bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP angeben. Dann ist der halbe Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Beträgt dieser beispielsweise 30 Prozent, dann muss der Sparer im obigen Beispiel nur auf den hälftigen Ertrag von 5.000 Euro Einkommensteuer bezahlen. Das sind dann 1.500 Euro, so dass er vom Finanzamt 1.000 Euro als Differenz zur einbehaltenen Abgeltungsteuer wieder zurückbekommt.
Bei Wahlrecht: Besser Einmalzahlung oder Rente?
Häufig bieten Versicherer an, dass der Versicherungssparer das angesammelte Guthaben in eine lebenslange Rente umwandeln kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Kapital verloren ist, sobald der Rentenempfänger verstirbt. Lediglich im Rahmen einer Rentengarantiezeit, welche die Zahlung der Rente unabhängig vom Ableben des Empfängers für einen bestimmten Zeitraum sichert, lassen sich die Hinterbliebenen begrenzt absichern.
Vorteil der Privatrente ist, dass der Versicherer lebenslang zahlt. Wer hingegen eine Einmalzahlung so anlegt, dass das Kapital irgendwann aufgebraucht ist, muss beim Erreichen eines hohen Alters mit einem Wegfall dieses Einkommensanteils rechnen.
Tipp: Wenn Sie das Versicherungskapital für die Erzielung eines lebenslangen Zusatzeinkommens brauchen, ist die Privatrente die bessere Alternative. Die Einmalzahlung empfiehlt sich, wenn die Finanzierung von größeren Anschaffungen oder die Weitergabe des Kapitals an die Kinder im Vordergrund steht.
Ausgezahlter Betrag ist geringer als Prognose: Was tun?
Wer einen Versicherungssparplan vor 15 oder 20 Jahren abgeschlossen hatte, erhielt vom Versicherer Prognoserechnungen, denen das damalige Zinsniveau zugrunde lag. Weil in der Zwischenzeit die Marktzinsen stark gesunken sind, entsprechen die ausgezahlten Summen meist nicht mehr den ursprünglich geplanten Erträgen.
Allerdings weisen die Versicherer regelmäßig darauf hin, dass ihre Modellrechnungen unverbindlich sind. Nur die Mindestverzinsung, die der Versicherer garantiert, muss der Sparer am Ende auch tatsächlich erhalten. Diese liegt beispielsweise für Verträge, die zwischen Juli 2000 und Ende 2003 geschlossen wurden, bei 3,25 Prozent. Allerdings bezieht sich dieses Zinsversprechen nur auf den Anteil, den die Versicherung nach Abzug der Risiko- und Verwaltungskosten in ihrem Kapitalstock anlegt.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, bei der Vorausschau auf künftige Versicherungsauszahlungen nur mit dem Betrag zu kalkulieren, den die Versicherung als garantierte Auszahlung unter Berücksichtigung der Mindestverzinsung angibt.
Zwangsauszahlung bei Grundsicherung: Lebensversicherung schützen
Wer Grundsicherungsgeld beantragt (bis Juni 2026: Bürgergeld), muss vor dem Bezug staatlicher Unterstützung das eigene Vermögen offenlegen. Seit der Reform zum 1. Juli 2026 gilt dabei keine einjährige Schonfrist (Karenzzeit) mehr. Stattdessen prüft das Jobcenter das Vermögen von Tag eins an anhand altersabhängiger Grundfreibeträge, die je nach Lebensalter zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro liegen.
Schutz durch Unwirtschaftlichkeit
Grundsätzlich müssen Betroffene eine klassische Kapitallebensversicherung vorzeitig auflösen, wenn deren Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Allerdings entfällt diese Pflicht zur Verwertung, wenn die Kündigung nachweislich unwirtschaftlich wäre.
Die 10-Prozent-Regel: Eine vorzeitige Auflösung gilt in der Regel als unzumutbar, wenn der aktuelle Rückkaufswert um mehr als 10 Prozent unter der Summe der bislang eingezahlten Beiträge liegt. In diesem Fall bleibt die Versicherung unangetastet.
Aufteilung nach Vertragsart
Das Gesetz unterscheidet beim Grundsicherungsgeld klar nach der Art des Versicherungsvertrags:
- Klassische Kapitallebensversicherungen: Verträge, die eine Einmalauszahlung vorsehen, zählen zum normalen Vermögen. Ihr aktueller Rückkaufswert wird (zusammen mit dem restlichen Ersparten) auf den altersabhängigen Freibetrag (5.000 bis 20.000 Euro) angerechnet. Liegt der Gesamtwert darunter, ist die Versicherung sicher.
- Zweckgebundene Altersvorsorge: Reine Rentenlebensversicherungen (die im Alter eine monatliche Rente statt einer Einmalsumme auszahlen) sowie staatlich geförderte Formen wie die Riester- oder Rürup-Rente gelten als reines Altersvorsorgevermögen. Sie sind unabhängig von den allgemeinen Freibeträgen vollständig vor einer Zwangsauflösung geschützt.