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Zahlt die BU bei Depression und psychischen Erkrankungen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Psychische Erkrankungen gehören heute zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit – rund drei von zehn BU-Fällen gehen auf Depressionen, Burnout oder ähnliche Leiden zurück. Grundsätzlich zahlen BU-Versicherer auch bei psychischen Erkrankungen eine Rente. In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, die Berufsunfähigkeit eindeutig nachzuweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychische Erkrankungen als Grund für Berufsunfähigkeit: Depression, Angststörungen und andere Leiden können anerkannt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 Prozent sinkt.
  • Nachweis ist entscheidend: Versicherte benötigen in der Regel ein fachärztliches Attest sowie einen detaillierten Stundenplan zur Beschreibung ihrer typischen Arbeitstage.
  • Häufige Ablehnungen bei BU-Anträgen: Gründe sind oft fehlende Nachweise, abweichende Prognosen oder verschwiegenen Vorerkrankungen.

Können psychische Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit führen?

Private Berufsunfähigkeitversicherungen zahlen eine Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkung körperlich oder psychisch bedingt ist. Entscheidend ist, dass die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit langfristig stark mindert.

Somit können auch Depressionen und andere psychische Erkrankungen eine Berufsunfähigkeit auslösen – tatsächlich entfällt rund ein Drittel aller BU-Fälle auf psychische Ursachen.

Tortendiagramm zur Ursachen fuer die Berufsunfaehigkeit

Welche psychischen Erkrankungen erkennt die BU an?

Viele psychische Erkrankungen können die Arbeitsfähigkeit stark einschränken oder komplett verhindern. Anerkannte Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind unter anderem:

  • Depressionen
  • Bipolare Störungen
  • Psychosen
  • Schizophrenie
  • Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)

Entscheidend ist immer der Schweregrad der Erkrankung und ob eine ambulante oder stationäre Therapie die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich wiederherstellen kann. Ist keine deutliche Besserung zu erwarten, kann die BU eine Rente zahlen.

Wird Burnout als Ursache für eine Berufsunfähigkeit anerkannt?

Burnout nimmt bei psychischen Erkrankungen eine Sonderrolle ein. Betroffene fühlen sich dauerhaft erschöpft, überfordert und emotional ausgebrannt. Zwar ist Burnout im WHO-Katalog ICD-10-GM aufgeführt, jedoch nicht als eigenständige Krankheit, sondern als Syndrom, das häufig gemeinsam mit anderen psychischen Diagnosen auftritt.

Da sich private BU-Versicherer bei der Bewertung an diesen Definitionen orientieren, reicht ein Burnout allein oft nicht aus. In vielen Fällen ist eine zusätzliche Diagnose – etwa eine Depression oder Angststörung – nötig, um eine Berufsunfähigkeit anzuerkennen.

Außerdem prüfen Versicherer genau, ob die Einschränkungen dauerhaft sind oder ob eine Therapie, Auszeit oder berufliche Veränderung eine Rückkehr in den Job wahrscheinlich macht.

Welche Nachweise verlangt die BU bei psychischen Erkrankungen?

Im Gegensatz zu körperlichen Leiden sind die Einschränkungen bei psychischen Erkrankungen oft weniger sichtbar. Deshalb müssen die Nachweise für den BU-Antrag besonders stichhaltig und nachvollziehbar sein.

Attest vom Psychotherapeuten reicht oft nicht

Nicht jede psychische Erkrankung erfordert einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung. So werden beispielsweise zahlreiche Menschen mit Depressionen ambulant von Psychotherapeuten behandelt. Dennoch akzeptieren viele BU-Versicherer deren Atteste nicht. Stattdessen verlangen sie ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie. In diesem Fall muss eine erneute Diagnose erstellt und zusammen mit dem Antrag auf BU-Rente eingereicht werden.

Bedeutung des Stundenplans

Zusätzlich zu den ärztlichen Attesten verlangen BU-Versicherer in der Regel eine detaillierte Dokumentation des typischen Arbeitsalltags. Im Versicherungsjargon wird diese Tätigkeitsbeschreibung oft als "Stundenplan" bezeichnet. Sie soll zeigen, wann der Versicherte welche Aufgaben erledigt hat und welche Tätigkeiten aufgrund der Erkrankung nicht möglich waren. In der Praxis wird meist ein Stundenplan für eine ganze Arbeitswoche gefordert, um ein möglichst genaues Bild der Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Wann droht eine Leistungsverweigerung?

In der Praxis lehnen Versicherer einen erheblichen Teil der Anträge auf BU-Rente wegen Depressionen oder anderer psychischer Erkrankungen ab. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.

Heilungsprognose

In manchen Fällen gehen Versicherer davon aus, dass es sich bei der psychischen Erkrankung um eine vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigung handelt, die nicht zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt.

Keine ausreichende Berufsunfähigkeit

Versicherte müssen in ihrem Antrag anhand eines ärztlichen Attests nachweisen, dass sie mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Gelingt dies nicht, erfolgt keine Leistung.

Vorerkrankungen

Vorerkrankungen sind ein besonders sensibles Thema bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. In den Gesundheitsfragen müssen Versicherungsnehmer offenlegen, ob sie aufgrund von Krankheiten ambulant oder stationär behandelt wurden – selbst, wenn die Therapie viele Jahre zurückliegt. Dazu zählen auch psychische Diagnosen wie ADHS oder Angststörungen. Werden laufende oder bereits abgeschlossene Psychotherapien verschwiegen, gilt das als Verletzung der Informationspflicht. Die Versicherung kann dann die Leistung wegen einer Vertragsverletzung verweigern.

Was tun bei Leistungsverweigerung?

Wenn die Ablehnung der BU-Rente strittig ist, können sich Versicherte an den Versicherungsombudsmann wenden. Diese Schlichtungsstelle vermittelt kostenlos zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Versicherungen müssen sich jedoch nur bei Streitwerten bis 10.000 Euro an den Schlichtungsspruch halten.

Ob ein Anwalt und eine Klage sinnvoll sind, hängt von den Erfolgsaussichten im Einzelfall ab. Versicherte sollten dabei bedenken, dass Gerichtskosten und Anwaltsgebühren selbst getragen werden müssen, wenn der Prozess verloren geht.