Studie: Große Preisunterschiede bei Kfz-Versicherungen
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.10.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Bei Kfz-Versicherungen gibt es große Preisunterschiede. Laut einer Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin liegt der Abstand zwischen dem jeweils teuersten und günstigsten Angebot durchschnittlich bei 1338 Euro. Grundlage für die Erhebung im Auftrag der Direct Line Versicherung sind rund 33 800 Tarifkalkulationen für 200 Musterfälle. Die Ergebnisse der Untersuchung sind damit repräsentativ für den deutschen Versicherungsmarkt.
Das größte Sparpotenzial gibt es der Untersuchung zufolge in Berlin. Hier liegen die Unterschiede zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot durchschnittlich bei 1661 Euro. In Wittenberge in Brandenburg dagegen beträgt der Unterschied im Durchschnitt 1115 Euro. Die Reihenfolge unter den Versicherern ist von Musterkunde zu Musterkunde und je nach Region durchaus unterschiedlich. Es sind nicht immer die gleichen Versicherer unter den günstigsten Anbietern.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
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