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Checkliste Kfz-Versicherung: Darauf sollten Sie nicht verzichten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Die Wechselsaison für Kfz-Versicherungen steht in den Startlöchern: Autofahrer, die im kommenden Jahr günstiger fahren wollen, müssen ihre alte Police bis spätestens 30. November kündigen. Welche Leistungen ein guter Versicherungsvertrag beinhalten sollte, erklärt das unabhängige Vergleichsportal Verivox.

100 Millionen Euro Deckung in der Kfz-Haftpflicht

In der Kfz-Haftpflicht schreibt der Gesetzgeber eine sogenannte Mindestdeckung vor. Jede Police - egal ob teuer oder günstig - muss mindestens für Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro aufkommen. Was sich zunächst viel anhört, kann aber sehr schnell knapp werden, nämlich dann, wenn der Versicherer nach einem Unfall für kostspielige Operationen, Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen aufkommen muss. Autofahrer sollten daher in der Kfz-Haftpflicht eine pauschale Deckung von mindestens 100 Millionen Euro vereinbaren. Noch besser ist eine unbegrenzte Deckung.

Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden

Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste Überlegungen zur Gefahrenabwehr nicht anstellt. Dann darf der Versicherer Leistungen kürzen oder ganz verwehren. Wie schnell man grob fahrlässig handelt, zeigen folgende Beispiele: Überfahren einer roten Ampel, Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung, Missachtung eines Stoppschildes oder zu dichtes Auffahren. Eine gute Kfz-Police umfasst deshalb den sogenannten „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“.

Marderbisse und Zusammenstöße mit Wirbeltieren

Entgegen landläufiger Meinung sind durch Marderbiss verursachte Schäden nicht grundsätzlich mit der Teilkasko abgedeckt – insbesondere nicht in den günstigen Basistarifen. Kein Autofahrer sollte jedoch auf diese Leistung verzichten. Ganz wichtig: Nicht nur direkte Schäden an Leitungen und Schläuchen versichern, sondern auch Folgeschäden einschließen. Gerade diese können schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.

Zusammenstöße mit Wirbeltieren sind in der Regel in der Teilkasko enthalten. Hier ist es wichtig darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur Haarwild, sondern „Tiere aller Art“ umfasst. Der Versicherer leistet dann auch, wenn beispielsweise ein Hund über die Straße läuft und das Fahrzeug infolgedessen verunfallt.

Für Auslandsreisende: Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz

Die Mallorca-Police ist ein Muss für Urlauber, die sich im Ausland einen Leihwagen mieten wollen. Sie erhöht die landesspezifischen Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht auf deutsches Niveau. Denn nicht immer reichen die Deckungssummen ausländischer Fahrzeugverleiher aus, um nach einem Unfall alle Kosten zu tragen. Ohne Mallorca-Police muss der Urlauber den Fehlbetrag aus eigener Tasche zahlen.

Wer mit seinem eigenen Pkw im Ausland unterwegs ist, sollte an den Auslandsschadenschutz denken. Warum? In jedem Land gibt es unterschiedlich hohe gesetzliche Deckungssummen. Sind nach einem Unfall nicht alle Kosten durch die gegnerische Versicherung gedeckt, übernimmt der Auslandsschadenschutz die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des Unfallgegners und den tatsächlich entstandenen Kosten.