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Wer sich einen Hund zulegt, weiß, dass er das Tier mit großer Wahrscheinlichkeit überleben wird. Wie ist aber das Vorgehen im Todesfall des Hundes? Und was passiert mit der Hundehaftpflicht, wenn der Hund gestorben ist?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Vorschriften für die Beerdigung
  3. Entstehende Kosten beim Todesfall
  4. Versicherungen für Hunde
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Tod des Hundes muss durch einen Tierarzt bescheinigt werden.
  • Die Prämie für die Hundehaftpflicht und die Hundesteuer werden anteilig nach Vorlage der Bestätigung zurückerstattet.
  • Die Beisetzung darf nur auf einem Tierfriedhof, durch eine Tierkörperbeseitigungsanstalt oder auf dem eigenen Grundstück erfolgen, wenn kein Wasserschutzgebiet in der Nähe ist.

Bescheinigung des Tierarztes im Todesfall notwendig

Manchmal ist ein Tier so krank, dass der Tierarzt es einschläfern muss. Der Hundehalter weiß nicht, ob und welche Schmerzen sein Hund hat. In diesem Fall greift offiziell der Tierarzt ein und bescheinigt auch den Tod des Hundes.

Anders verhält es sich, wenn der Hund zum Beispiel überfahren wird oder ganz natürlich für immer einschläft. In diesem Fall muss der Tierarzt hinzugezogen werden, um den Tod zu bestätigen. Die Bestätigungen sind zur Vorlage bei der Gemeinde und der Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Sowohl die überzahlte Hundesteuer als auch die zu viel gezahlte Prämie für die Hundehaftpflichtversicherung werden gegen Vorlage der Tierarztbescheinigung zurückerstattet.

Hund gestorben: Vorschriften für die Beerdigung

Wurde der Hund in einer Tierarztpraxis eingeschläfert, kann der Halter den Tierarzt damit beauftragen, den toten Vierbeiner zu "entsorgen". Alternativ bieten sich auch andere Möglichkeiten. Tierfriedhöfe bieten eine Option. Diese finden sich in jeder größeren Stadt. Tierkrematorien verbrennen den Hund, der Halter kann die Asche dann mit nach Hause nehmen.

Für Haus- oder Gartenbesitzer taucht hin und wieder die Frage auf, ob sie ihren Hund auf dem eigenen Grundstück beerdigen dürfen. Das "Tierische Nebenprodukte Gesetz", TierNebG, sieht vor, dass tote Tiere nur auf dafür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Allerdings gilt gemäß Paragraf 27 TierNebG die Ausnahme, dass ein totes Tier auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden darf, wenn sich in der Nähe des Gartens kein Wasserschutzgebiet befindet.

Die ordnungsgemäße Beseitigung des Kadavers basiert auf der Tatsache, dass von toten Tieren eine Seuchengefahr ausgeht. Entscheidet sich der Hundehalter dafür, seinen Hund einäschern zu lassen, muss der Kadaver vom Zeitpunkt des Todes bis zu Einäscherung beim Tierarzt oder einem Zwischenbehandlungsbetrieb eingelagert sein. Die Einäscherung darf auch nur in einem zugelassenen Krematorium erfolgen.

Entstehende Kosten beim Todesfall

Einige Hunde-OP Versicherungen und Hundekrankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die mit dem Ableben des Hundes entstehen. Bei der Hunde-OP Versicherung gilt allerdings, dass der Tod des Hundes in Zusammenhang mit einer Operation stehen muss.

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