Versicherer: Berufsunfähigkeitspolice leistet bei Covid-19
Stand: 03.04.2021
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kann üblicherweise abgeschlossen werden, wenn eine vorangegangene Krankheit vollständig ausgeheilt ist. Das gilt auch für Covid-19, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klarstellt.
Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch. Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung unterliegt Covid-19 den Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Diese Vorgaben werden von jedem Versicherer individuell festgelegt.
Bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, wie etwa eine dauerhafte Lungenschädigung, prüfen Versicherer laut GDV die Notwendigkeit von Risikozuschlägen auf die Prämie oder Ausschlüssen vom Versicherungsschutz.