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Für den Ernstfall schließen viele Berufstätige eine private Unfallversicherung ab. Sollte es zu einer dauerhaften körperlichen Einschränkung oder Behinderung nach einem Unfall kommen, richtet sich die Versicherung nach der sogenannten Gliedertaxe. Diese bestimmt den Invaliditätsgrad des Betroffenen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad des Betroffenen.
  • Jeder Versicherungsvertrag enthält eine Bewertungstabelle für die unterschiedlichen Invaliditätsgrade, die durch nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionierende Körperteile entstehen.
  • Es werden nur Beeinträchtigungen als dauerhaft eingestuft, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen.

Gliedertaxe: Den Wert eines Körperteils kennen

Vom bestimmten Invaliditätsgrad hängt die Höhe der Versicherungssumme ab, die der Versicherungsnehmer erhält. Allgemeine Richtwerte für die Gliedertaxe legt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fest. Die ausgezahlte Summe unterscheidet sich jedoch von Versicherung zu Versicherung.

Was ist eine Gliedertaxe?

Jeder Versicherungsvertrag enthält eine Bewertungstabelle für die unterschiedlichen Invaliditätsgrade, die durch nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionierende Körperteile entstehen. Diese Tabelle nennt sich Gliedertaxe und bietet einen einheitlichen Rahmen für alle Versicherungsunternehmen. Gemäß des GDV besteht dann eine Invalidität, wenn der Versicherte durch einen Unfall dauerhafte Folgen davonträgt. Diese können sowohl körperlicher als auch geistiger Natur sein. Dabei stuft die Versicherung nur Beeinträchtigungen als dauerhaft ein, die voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen.

Invaliditätsgrade in der Gliedertaxe

Der GDV legt für den Verlust verschiedener Körperteile und Sinnesorgane die nachfolgenden Invaliditätsgrade in der Gliedertaxe fest:

  1. Geschmackssinn – 5 Prozent
  2. Geruchssinn – 10 Prozent
  3. Gehör (ein Ohr) – 30 Prozent
  4. Auge – 50 Prozent
  5. Fuß – 40 Prozent (große Zehe – 5 Prozent, jede andere Zehe – 2 Prozent)
  6. Bein über der Mitte des Oberschenkels – 70 Prozent
  7. Bein bis zur Mitte des Oberschenkels – 60 Prozent
  8. Bein bis unterhalb des Knies – 50 Prozent
  9. Bein bis zur Mitte des Unterschenkels – 45 Prozent
  10. Hand – 55 Prozent (Daumen – 20 Prozent, Zeigefinger – 10 Prozent, alle anderen Finger – 5 Prozent)
  11. Arm – 70 Prozent (Arm bis oberhalb des Ellenbogens – 65 Prozent, Arm unterhalb des Ellenbogens – 60 Prozent)

Die Invalidität gilt auch dann, wenn der Betroffene lediglich die Funktion des Körperteils verliert, jedoch nicht den Körperteil selbst. Teilweise Beeinträchtigungen ziehen eine anteilige Invalidität nach sich. Zudem hat der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Unfallversicherung die Möglichkeit, individuell festzulegen, wie hoch die Versicherungssumme insgesamt und für einzelne Körperteile sein soll. Wer bei einem Unfall mehr Geld erhalten möchte als standardmäßig festgelegt ist, kann beim Versicherungsunternehmen eine Police abschließen, die höhere Summen auszahlt. Darin unterscheiden sich zumeist die Basistarife von solchen, die eine höhere Beitragszahlung vorsehen.

Wann tritt eine Unfallversicherung in Kraft?

Wer unter einer Funktionsunfähigkeit eines oder mehrerer Sinnesorgane oder Körperteile nach einem Unfall leidet, bekommt nach der offiziellen Feststellung vom Arzt die auf Basis der Gliedertaxe festgelegte Versicherungssumme in Form einer Einmalzahlung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Unfallrente. Wer sich durch eine regelmäßige Rentenzahlung absichern möchte, findet in einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine passende Alternative.

Für Versicherte lohnt es sich, die Vertragskonditionen genau unter die Lupe zu nehmen und verschiedene Unfallversicherungen zu vergleichen. Auf diese Weise kann jeder die Versicherung seinen individuellen Lebensumständen anpassen. Je nach Beruf ist es sinnvoll, bestimmte Gliedmaßen durch eine höhere Versicherungssumme abzudecken. Vielen Versicherten erscheint zudem eine zusätzliche Einbindung von Krankenhaustagegeld sinnvoll. Denn auch gesetzlich Versicherte zahlen pro Tag im Krankenhaus einen bestimmten Anteil selbst. Das kann bei einem längeren Aufenthalt schnell sehr teuer werden – für Geringverdiener oftmals kaum finanzierbar.

Unerlässlich für die Auszahlung der Versicherungssumme ist neben den allgemeinen Vorgaben der Gliedertaxe die Feststellung des individuellen Invaliditätsgrads durch den Arzt. Denn einige Einschränkungen regelt die Gliedertaxe nicht eindeutig. In solchen Fällen bewertet ein Mediziner, wie stark der Betroffene dadurch eingeschränkt ist. Für das ärztliche Gutachten gibt es vorgeschriebene Fristen – in der Regel muss es der Versicherung innerhalb von 15 Monaten vorgelegt werden.

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?

Wichtig ist, dass sich Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss im Klaren darüber sind, welche Bedingungen der Vertrag beinhaltet. Nachfragen bei Unklarheiten vermeidet unschöne Überraschungen im Schadenfall. Auch über die Gliedertaxe selbst sollte sich jeder Versicherte vorher einen Überblick verschaffen.

Viele Versicherungsverträge beinhalten Klauseln, die die Zahlung der Versicherungssumme unter bestimmten Umständen ausschließen. Dazu gehören Unfälle durch Bewusstseinsbeeinträchtigungen, hervorgerufen durch Drogen oder Alkohol. Auch Schlaganfälle oder Ohnmachtsanfälle deckt eine Unfallversicherung nicht ab. Ebenso zählt eine eintretende Berufsunfähigkeit nicht zu den versicherten Umständen einer Unfallversicherung. Wer zum Beispiel Opfer einer Straftat (etwa einer Körperverletzung) wird, infolgedessen seinen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kann und dadurch nachhaltig finanzielle Einbußen hat, muss sich an seine Berufsunfähigkeitsversicherung wenden.