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Schwerbehinderung: Betriebsrentenkürzung ist möglich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz - Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann zwar je nach Einstufung zahlreiche finanzielle Vorteile nutzen, hat aber mitunter auch finanzielle Nachteile. Eine Kürzung der Betriebsrente ist beispielsweise bei einer Schwerbehinderung möglich, wenn der Betroffene aufgrund seiner Einschränkungen vorzeitig in die Altersrente geht.

Eine vorgezogene Betriebsrente kann auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung gekürzt werden. Dies betrifft auch die vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Darin liegt keine Diskriminierung von Schwerbehinderten. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin, er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 365/14). In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Grad der Behinderung von 60. Nachdem er 60 Jahre geworden war, schied er vorzeitig aus dem Betrieb aus. Schwerbehinderte können dann bereits eine ungekürzte gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. In der Betriebsvereinbarung war aber hinsichtlich der Betriebsrente vereinbart, dass diese sich für alle Arbeitnehmer um 0,5 Prozent pro vorgezogenen Monat verringert. Daher wurde die Betriebsrente des Mannes um 30 Prozent gekürzt. Er fühlte sich benachteiligt und diskriminiert.

Seine Klage blieb ohne Erfolg. Die Betriebsvereinbarung sei wirksam, so das Gericht. Die Regelung benachteilige den Mann nicht. Sie knüpfe nicht unmittelbar an die Behinderung an, sondern an die Beanspruchung der vorzeitigen Betriebsrente. Schwerbehinderte könnten schon mit 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen. Sie erhalten dann eine ungekürzte gesetzliche Rente. Diese Bevorzugung von Behinderten binde den privaten Arbeitgeber aber nicht in Bezug auf die Betriebsrente. Es liege weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung des Mannes vor. Er werde nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als andere Arbeitnehmer.