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Unfallschaden selbst bezahlen: Lohnt sich das?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Den Unfallschaden selbst zu bezahlen kann manchmal vorteilhaft sein. Denn besonders bei kleinen Schäden lohnt es sich, die Kosten selbst zu tragen und die Versicherung damit nicht zu belasten. So wird eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert und die Beiträge zur Kfz-Versicherung steigen im nächsten Jahr nicht an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Übernimmt die Kfz-Versicherung einen Haftpflicht- oder einen Vollkaskoschaden, steigt im Folgejahr in der Regel der Beitrag.
  • Die Schadenfreiheitsklasse geht verloren und der Rabatt sinkt.
  • Bis zum Erreichen der alten Schadenfreiheitsklasse vergehen Jahre.
  • Als Faustregel gilt: Haftpflichtschäden bis 1500 Euro und Vollkaskoschäden bis 1300 Euro selbst bezahlen.
  • Bereits gemeldete Schäden durch den Geschädigten können noch gerettet werden.

Schadenausgleich bei Unfall: Bis zu welcher Höhe sollte man den Schaden selbst bezahlen?

Ein Unfall ist schnell passiert. Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist der Schaden entstanden. Es muss nicht einmal ein großer Unfallschaden sein, der zu beklagen ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer, dass kein Schaden am Menschen stattgefunden hat. Das ist die erste Priorität, der Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Alles andere lässt sich regeln. Entweder über die Versicherung oder aber, indem der Unfallschaden selbst bezahlt wird.

Bis zu welcher Höhe das eigenständige Bezahlen vorgenommen werden sollte, hängt immer von den finanziellen Möglichkeiten des Versicherten ab. Es gibt allerdings eine allgemeine Faustregel, die besagt:

  • Haftpflichtschäden sollten bis 1500 Euro selbst bezahlt werden.
  • Vollkaskoschäden sollten bis 1300 Euro selbst bezahlt werden.

Um zu klären, ob es sich lohnt, den Unfallschaden selbst zu bezahlen, ist es sinnvoll, im Schadensfall mit dem Versicherer zu reden. Er kann gefragt werden, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen oder ihn über die Versicherung abzurechnen. Der Versicherer muss ausrechnen, wie sich die neue Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse auswirkt und ob es lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen oder über die Versicherung abzurechnen.

Damit für das eigenständige Bezahlen auch ausreichend Geld vorhanden ist, ist es sinnvoll, kleine Rücklagen für leichte Unfälle zu bilden. Beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto, sodass schnell darauf zurückgegriffen werden kann und im Falle des Falles die Versicherung nicht genutzt werden muss. Ferner ist es möglich, über einen Rabattschutz innerhalb der Versicherung eine zusätzliche Absicherung zu erreichen.

Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse

Wie viel Schadenfreiheitsrabatt bei einem gemeldeten Unfall verloren geht, lässt sich gut nachlesen. Die Versicherungsgesellschaften müssen eine Tabelle im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlichen, die entsprechende Hinweise liefert. Zwischen den einzelnen Versicherern gibt es Unterschiede, sodass eine pauschale Einschätzung nicht erfolgen kann.

Ein Beispiel soll einen groben Überblick liefern: Die HUK-Coburg stuft einen Versicherten, der einen Schaden in der Haftpflichtversicherung meldet, aus der höchsten Schadenfreiheitsklasse 35 auf die Schadenfreiheitsklasse 20 herab. Wer in der Schadenfreiheitsklasse 10 eingestuft war, landet nach dem gemeldeten Haftpflichtschaden in der Schadenfreiheitsklasse 3. Dadurch steigt der Beitrag für das Folgejahr deutlich an. Bis das alte Niveau beim Rabatt in der Schadenfreiheitsklasse wieder erreicht ist, müssen einige Jahre unfallfrei sein.

Die Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse und somit auch die Versicherungskosten sind dadurch immens. Es geht ein großer Teil des Schadenfreiheitsrabattes verloren, da die Versicherung den Beitrag im folgenden Jahr deutlich anheben wird. Aus diesem Grund ist es immer erstrebenswert, kleinere Schäden selbst zu regulieren und die Versicherung damit nicht zu belasten.

Allerdings passiert es immer wieder, dass viele Unfallgegner gar nicht mit dem Unfallverursacher verhandeln wollen und lieber das Geld der Versicherung nehmen. Sie haben Bedenken, dass sie eventuell zu wenig Geld bekommen oder dass der Unfallgegner nicht bezahlt. Doch selbst wenn sich der Geschädigte bereits an die Versicherung gewendet hat, ist die Schadenfreiheitsklasse nicht automatisch ruiniert. Es ist möglich, diese zu sichern oder zurückzukaufen.

Unterschied Rabattschutz und Rabattretter

Rabattretter: Soll der Schadenfreiheitsrabatt zurückgekauft werden, zahlt der Versicherte den erhaltenen Schadensausgleich an die Versicherung zurück. Die Versicherung stuft den Versicherten dann automatisch wieder in die vorherige Schadenfreiheitsklasse ein. Diese Möglichkeit besteht für den Versicherungsnehmer je nach Anbieter bis zu sechs oder zwölf Monate nach der Regulierung des Schadens. Mit dieser Aktion wird der Rabatt gerettet.

Rabattschutz: Eine weitere Möglichkeit besteht durch einen sogenannten Rabattschutz, der im Vertrag vereinbart wird. Der Rabattschutz sorgt dafür, dass mindestens ein Schaden am Fahrzeug pro Jahr an die Versicherung gemeldet werden kann, ohne dass die Schadenfreiheitsklasse verloren geht. Allerdings ist diese Option nur dann verfügbar, wenn man sich an den Versicherungsnehmer bindet. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgt keine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse. Die neue Versicherung stuft den Versicherten in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse ein, sodass erst einmal kein Anspruch auf Rabatt besteht.

Unfallschäden über 1000 Euro mit einem günstigen Kredit bezahlen

Verivox ermöglicht als Vergleichsportal unter anderem die Aufnahme von einem zinsgünstigen Kredit. Soll die Regulierung des Schadens eigenständig erfolgen und fehlt dafür das nötige Geld, kann hier mithilfe des Vergleichsrechners nach einem passenden Kredit gesucht werden. Laufzeit wie auch die monatliche Rate können frei bestimmt werden.