Mülltrennung: Bei Missachtung müssen Mieter Kosten bezahlen
Stand: 03.02.2020
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Mülltonnen sorgen immer wieder für Streit in Mehrfamilienhäusern. Oft gibt es mindestens einen Nachbarn, der sich nicht an die Vorgaben der Mülltrennung hält. Doch Mieter sind nicht von der Verantwortung befreit – und die Missachtung der Mülltrennung kann teuer werden.
Müll musste nachsortiert werden
Auf die rechtlichen Probleme der Abfallentsorgung weist die LBS hin. In einem vor Gericht verhandelten Fall funktionierte die Abfalltrennung nicht (Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18).
Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um. Die Meter jedoch protestierten gegen die Kosten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die Eigentümer aufkommen.
Zusätzlicher Aufwand war gerechtfertigt
Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld "hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen". Unter anderem seien die Mieter über die Regeln des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche "den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft".