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Auto rollt weg: Wer es stoppen will, haftet dafür weitgehend selbst

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln – Ein bergab rollendes Auto aufzuhalten, ist so gut wie unmöglich. Wer es als Fußgänger dennoch versucht, haftet im Schadensfall dafür weitgehend selber. So haben die Richter des Oberlandesgerichts Köln entschieden (Az.: 6 U 234/18).

Der zu verhandelnde Fall

Ein Mann hatte versucht, mit seiner Körperkraft das Auto seiner Lebensgefährtin aufzuhalten, das rückwärts eine abschüssige Einfahrt hinunterrollte. Er wurde niedergedrückt und rund 20 Meter weit von dem Auto mitgeschleift. Dabei erlitt er schwere Verletzungen und musste wiederbelebt werden. Weil die Frau das Fahrzeug zuvor nicht ausreichend gesichert hatte, wollte der Geschädigte ihre Haftpflichtversicherung zur Rechenschaft ziehen. Als diese ihm weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen wollte, klagte er.

Die Entscheidung des Gerichts

Die Versicherung muss für 30 Prozent der Kosten haften. Es habe sich bei dem Kläger die Erkenntnis aufdrängen müssen, dass er das Auto nicht hätte aufhalten können, hieß es in der Begründung. Da jedoch die Frau ihr Fahrzeug nicht ausreichend vor dem Wegrollen gesichert hatte und der Mann im Reflex handelte, sprach das Gericht ihm zumindest den teilweisen Anspruch auf die Erstattung der Kosten zu. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Kölner Landgerichts, das bereits in erster Instanz so geurteilt hatte.