Auf den Nachbarshund aufpassen: Versicherungsschutz klären
Stand: 20.07.2018
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Berlin – Auch wer nur für ein paar Stunden auf den Hund anderer aufpasst, kann Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Bevor Sie Ihrem Nachbarn einen Gefallen tun, sollten Sie nach dem Versicherungsschutz fragen.
Es ist aber möglich, über die extra Haftpflichtversicherung für Tierhalter des Hundebesitzers mitversichert zu sein, erläutert der Bund der Versicherten. Er rät, zu klären, ob eine Mitversicherung besteht, bevor man das Tier übernimmt. Ausgenommen von der Haftung ist man, wenn man bei der Führung der Aufsicht nicht fahrlässig gehandelt hat.
Haftpflicht für Tierhalter in einigen Bundesländern Pflicht
Richten Haustiere Schäden an, kommt eigentlich der Tierhalter dafür auf. Haftpflichtversicherungen für die Halter sind laut dem Bund der Versicherten in einigen Bundesländern und Kommunen sogar Pflicht. Sie gelten etwa für Hunde oder Pferde.
Kleintiere über die Privathaftpflicht versichert
Für Kleintiere braucht es dagegen keine Extrapolice: Katzen, Meerschweinchen und Co. sind über die Privathaftpflicht mitversichert.