Öffnungsklausel in der PKV
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Über 8 Mio. Kunden – seit 1998
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Über 3000 Tarifkombinationen
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Schnell und einfach



Berechnungsbeispiel:
- Versicherungsnehmer: Angestellter, 28 Jahre alt
- Versicherungsumfang:
- Komfort-Tarif mit Top-Leistungen
- Bis zu 900 € Selbstbeteiligung
- 1- oder 2-Bett-Zimmer inkl. Chefarztbehandlung
- 100 % Zahnbehandlung, 70–90 % Zahnersatz
- Günstigster Tarif:
ARAG ME900, PVN – 224,87 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil) - Teuerster Tarif:
Debeka N, NG, PVN – 346,38 €/Monat (nach Arbeitgeberanteil)
So haben wir verglichen:
Für diesen Vergleich haben wir Tarife mit sehr ähnlichem Leistungsumfang ausgewählt. So zeigen wir Ihnen, wie groß Ihr mögliches Einsparpotenzial bei gleichbleibender Leistung ist.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (07/2025)
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Öffnungsaktion
- Voraussetzungen für die Aufnahme
- Vorteile der Öffnungsklausel
- Nachteile
- Zuerst Alternative prüfen
- Teilnehmende Unternehmen
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Öffnungsklausel oder auch Öffnungsaktion ermöglicht auch Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV).
- Die Versicherer bieten über die Öffnungsklausel keine Beihilfeergänzungstarife an.
- Sie sollten zuerst einen anonymen Versicherungsvergleich durchführen lassen. In manchen Fällen ist trotz Vorerkrankung eine reguläre PKV möglich.
Öffnungsaktion für Beamtinnen und Beamte
Die private Krankenversicherung ist für Beamte in der Regel die erste Wahl. Denn durch die Beihilferegelung sind die Tarife in der PKV für Beamte besonders günstig.
Grundsätzlich muss jeder Gesundheitsfragen beantworten, bevor er in die PKV aufgenommen wird. Dies gilt auch für Beamte. Haben Sie Vorerkrankungen, werden die Tarife meist teurer. Bei schweren Vorerkrankungen kann Sie der Versicherer sogar ablehnen.
Im Fall von schweren Vorerkrankungen oder einer Behinderung genießen Beamte jedoch ein Privileg: Die Öffnungsaktion ermöglicht es, dennoch in der privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Um über die Öffnungsaktion in der PKV aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Vorversicherung
Sie dürfen bislang nicht privat krankenversichert gewesen sein. Eine Anwartschaftsversicherung gilt aber nicht als Hinderungsgrund. Ausnahmen sind auch in anderen Fällen möglich, beispielsweise wenn Sie als Kind über die Eltern privat versichert waren und erst wieder mit der Verbeamtung erneut in die PKV eintreten wollen.
Berechtigter Personenkreis
Die Öffnungsklausel richtet sich grundsätzlich an Personen, die zum ersten Mal verbeamtet werden, also:
- Beamte auf Widerruf wie Referendare oder Beamtenanwärter
- Beamtenanfänger: Dies können auch Beamte auf Probe sein, die während ihrer Zeit als Beamte auf Widerruf Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Auch Richter oder Kirchenbeamte können Anspruch auf die Öffnungsklausel haben.
- Polizisten oder Soldaten mit Anspruch auf Heilfürsorge beziehungsweise truppenärztlicher Versorgung können über die Öffnungsklausel eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
- Wer bereits vor dem 31. Dezember 2004 verbeamtet und seither durchgehend freiwillig gesetzlich versichert war, kann grundsätzlich über die Öffnungsklausel in die PKV wechseln
Über weitere Ausnahmen und Einschränkungen der Öffnungsklausel informiert der Verband der privaten Krankenversicherungen.
Frist
Die Öffnungsklausel kann nur innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung in Anspruch genommen werden.
Angehörige
Auch Angehörige von Beamten können im Rahmen der Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschließen, sofern sie beihilfeberechtigt sind. Für sie gilt ebenfalls die sechsmonatige Frist.
Vorteile der Öffnungsklausel
Durch die Öffnungsklausel hat jeder Beamte und jede Beamtin die Chance, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die auf die Beihilfe abgestimmt ist.
- Niemand wird wegen einer Vorerkrankung abgelehnt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse, die Krankenversicherung ist also eine richtige Vollversicherung
- Fordern die Versicherer einen Risikozuschlag wegen einer bestehenden Erkrankung, darf dieser höchstens 30 Prozent betragen.
Nachteile
Die Tarife, welche die Versicherer durch die Öffnungsaktion anbieten, entsprechen einer Basisabsicherung, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Tarife ergänzen die Beihilfe, bieten aber keine Leistungen darüber hinaus.
Beihilfe und Restkostenversicherung zusammen erstatten 100 Prozent der Krankheitskosten. Was aber die Beihilfe nicht bezahlt, ist auch nicht über die Tarife der Öffnungsaktion versichert.
Beihilfeergänzungstarife, die beispielsweise ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder besondere Leistungen beim Zahnersatz ermöglichen, werden von den Versicherern im Rahmen der Öffnungsaktion nicht angeboten.
Nicht vorschnell Öffnungsaktion in Anspruch nehmen
Bevor Sie sich über die Öffnungsaktion privat versichern, empfiehlt es sich, andere Optionen zu prüfen.
- Nicht jeder Versicherer behandelt jede Vorerkrankung gleich. Für manche Versicherer kann Asthma oder Bluthochdruck ein Ausschlusskriterium sein, für andere nicht.
- Finden Sie einen normalen beihilfekonformen PKV-Tarif, können Sie Ihren Krankenschutz durch einen Beihilfeergänzungstarif aufbessern.
- Die Leistungen der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Lassen Sie sich beraten, bei welchem Versicherer Sie am besten aufgehoben sind. Legen Sie besonderen Wert auf Leistungen beim Zahnarzt? Ist Ihnen ein Heilpraktiker lieber? Ein Versicherungsvergleich zeigt Ihnen, wo Sie die besten Leistungen erhalten.
- Stellen Sie einen Aufnahmeantrag in die PKV über die Öffnungsaktion, muss Sie nur das erste Unternehmen aufnehmen, bei dem Sie den Antrag stellen. Sie haben danach keinen Anspruch mehr auf einen neuen Versuch, es sei denn, dieses erste Unternehmen nimmt an der Öffnungsaktion gar nicht teil.
Wir empfehlen daher, zuerst einen anonymen PKV-Vergleich durchführen zu lassen. So können Sie in Ruhe die verschiedenen Angebote vergleichen und sich für das beste entscheiden. Unsere Versicherungsberater helfen Ihnen dabei gern – unverbindlich und kostenlos!
Private Krankenversicherung
06221 777 00 54
Montag - Freitag 8:00 - 20:00 Uhr
Diese Unternehmen nehmen an der Öffnungsaktion teil
Nicht alle Versicherer bieten die speziellen Tarife an:
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG
- Barmenia Krankenversicherung a.G.
- Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
- DBV Deutsche Beamtenversicherung
- Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG
- Generali Deutschland Krankenversicherung AG
- HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit*
- HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
- INTER Krankenversicherung AG
- Landeskrankenhilfe V.V.a.G
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
- Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG
- SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
- Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
- UKV - Union Krankenversicherung AG
*nicht für Beamte auf Widerruf
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung