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Rücknahmepflicht: Discounter müssen künftig alte Handys zurücknehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Entsorgung alter Elektrogeräte wird einfacher: Verbraucher können künftig alte Handys, Rasierer oder Taschenlampen bei ALDI, Lidl und Co. abgegeben. Der Deutsche Bundestag hat am 15. April eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen und die Rücknahmepflicht erweitert. Die Regelung soll spätestens ab dem 1. Juli 2022 gelten.

Kampf gegen Elektroschrott geht in die nächste Runde

"Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden," sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Altgeräte hochwertig recycelt werden. In Smartphones stecken jede Menge wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden. Diese können durch Recycling wieder dem Wertstoffkreislauf hinzugefügt werden.

Rückgabe bei Discountern ab 2022 möglich

Die Anzahl an Alt-Handys in deutschen Haushalten nimmt seit Jahren stetig zu. Viele Handybesitzer trennen sich nicht von ihren ausrangierten Smartphones und Handys. Mehr als 200 Millionen alte Geräte schlummern nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom e. V. ungenutzt in Schubladen. Die Mehrheit der Handynutzer hortet drei oder mehr Altgeräte zu Hause. Die Erweiterung der Rücknahmepflicht soll die Rückgabe für Verbraucher einfacher machen – und die Sammelquote für Altgeräte erhöhen. Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Dem Handel wird ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt.

Sammelstellen erhalten Kennzeichnung

Sammelstellen werden künftig mit dem Label der Stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) gekennzeichnet. Voraussetzung ist eine Ladengröße von mehr als 800 Quadratmetern sowie der regelmäßige Verkauf von Elektroartikeln – dies beinhaltet auch Leuchtmittel. Kunden können ausrangierte Artikel zurückgeben, auch wenn sie kein neues Produkt kaufen und das Altgerät bei einem anderen Geschäft bzw. Händler erworben wurde. Die Kantenlänge darf allerdings nicht länger als 25 cm betragen. Größere Geräte können nur dann im Lebensmitteleinzelhandel zurückgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares neues Produkt gekauft wird.