Prepaid-Guthaben einfach auszahlen lassen
Stand: 09.07.2020
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Berlin – Prepaid-Tarife fürs Smartphone sind bei der Nutzung unkompliziert. Doch wenn man kündigt und sich noch Guthaben auf der Karte befindet, kommt oft die Frage auf: Wie bekommt man sein restliches Geld zurück?
Aufgeladenes Guthaben darf nicht verfallen
Der Provider ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden aufgeladenes Guthaben immer auszubezahlen, berichtet das Telekommunikationsportal "Teltarif.de". Dieses dürfe grundsätzlich weder verfallen noch einbehalten werden. Es gibt allerdings eine Unterscheidung: Guthaben ist nicht gleich Guthaben. Die gesetzliche Pflicht zur Erstattung betrifft lediglich das vom Kunden selbst aufgeladene Guthaben, so die Experten. Start- oder Bonusguthaben dürfen Provider verfallen lassen, da sie diese nicht auszahlen müssen.
Tipp: Auszahlung aktiv einfordern
Weitere Einschränkungen gebe es jedoch nicht. Nach aktueller Rechtslage dürften Anbieter für die Erstattung des Guthabenbetrags auch keine Gebühr erheben. Es gebe – etwa nach einer Kündigung- aber keinen Automatismus. Kundinnen und Kunden müssen selbst aktiv werden und die Auszahlung ihres Prepaid-Guthabens einfordern.
In der Regel ist dazu ein Identitätsnachweis erforderlich, es muss eine Bankverbindung angeben werden und weitere wichtige Angaben wie Vor- und Nachname, die Rufnummer, die SIM-Karten-Nummer sowie die Höhe des selbst aufgeladenen Guthabens sollen auch nicht fehlen. Wichtig: Der Provider darf nicht die Verwendung eines speziellen Formulars für den Auszahlungsantrag verlangen, so die Experten. Und der Kunde muss die SIM-Karte nicht zurückschicken.