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Hamburg: Ab Ende Mai gelten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Hamburg/München – Mit dem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge soll die Stickoxidbelastung an zwei besonders belasteten Straßenabschnitten der Hansestadt gesenkt werden. Damit ist Hamburg die bundesweit erste Stadt, die ab dem 31. Mai 2018 ein Dieselfahrverbot einführt. Doch wird sich die Luft dadurch wirklich verbessern oder ist es nur ein symbolischer Akt?

Die Maßnahme der Hansestadt ist umstritten, weil ein Ausweichen der betroffenen Fahrzeuge in die umliegenden Straßen befürchtet wird – und das sollten Autofahrer zu den Hamburger Fahrverboten wissen:

Welchen Fahrzeugen wird die Durchfahrt verboten?

Die Durchfahrtsbeschränkungen – im Hamburger Senat meidet man das Wort Fahrverbot – gilt ab dem 31. Mai 2018 für alle Dieselfahrzeuge, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Während sie auf der einen Straße sowohl ältere Diesel-Pkw als auch Lkw betrifft, dürfen auf dem zweiten Straßenabschnitt Pkw weiter unabhängig von ihrer Schadstoffklasse fahren. Nur Lkw müssen dort draußen bleiben.

Wo gilt das Fahrverbot?

Im Stadtteil Altona-Nord auf einem rund 580 Meter langen Abschnitt der Max-Brauer-Allee und für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf 1,6 Kilometern der Stresemannstraße. Beide Straßen sind dicht bebaut und an beiden finden sich auch Messstationen, die die Luftqualität überwachen und dort seit Jahren Stickoxidbelastungen über dem Grenzwert ausweisen. Die Stresemannstraße ist eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen in Hamburg und wird stark vom Schwerlastverkehr frequentiert.

Wird die Luftqualität durch das Fahrverbot wirklich besser?

Dabei gehen die Meinungen auseinander. Während der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Hamburger Oppositionsparteien CDU und FDP dem Grünen Umweltsenator Jens Kerstan vorwerfen, den Verkehr und die mit ihm verbundenen Emissionen nur in die umliegenden und nicht von Messstationen überwachten Straßen zu verdrängen, geht der Senator von einem positiven Effekt aus. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass betroffene Fahrzeuge über Routen umgeleitet werden, in denen aufgrund einer anderen Bebauung eine bessere Luftzirkulation für weniger belastete Luft sorgen soll.

Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

Hunderttausende Diesel-Fahrzeuge von Hamburgern, Pendlern, Berufskraftfahrern und Reisenden. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren allein in der Hansestadt zum Jahresanfang 264.406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten nur 96.356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80.803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und noch schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit schon gut 168.000 Hamburger Diesel-Pkw, die nicht die Euro-6-Norm schaffen.

Was ist mit den Anwohnern, dürfen die weiter bis vor die Haustür fahren?

Für Anwohner gilt das Fahrverbot nicht, auch nicht für ihre Besucher und andere Anlieger. So können beispielsweise Kunden auch mit älteren Diesel-Fahrzeugen noch Geschäfte oder Praxen in der Verbotszone ansteuern. Auch Müllwagen, Lieferfahrzeuge, Linienbusse und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen, haben weiter freie Fahrt.

Was droht im Falle eines Verstoßes?

In den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Fahrverbots will die Polizei die Autofahrer zunächst nur informieren und noch keine Bußgelder verhängen. Später kostet ein Verstoß dann ein Verwarn- oder Bußgeld von 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw.

Wie wird das Fahrverbot durchgesetzt?

Für die Überwachung der Einhaltung müssen die Polizeibeamten in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Autos in der Regel nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen. Eine spezielle Plakette, die die Euro-6-Norm ausweist, gibt es in Hamburg nicht.

Wird es in München auch Fahrverbote geben?

Diesel-Fahrverbote wie in Hamburg wird es in München zumindest auf absehbare Zeit nicht geben. "Streckenbezogene Fahrverbote wie in Hamburg sind in München weder durchführbar noch zielführend", teilte das Umwelt- und Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt mit. Auch die Staatsregierung lehnt Fahrverbote als unverhältnismäßig ab. Daran habe der Regierungswechsel in Bayern nichts geändert, sagte eine Sprecherin des Umweltministeriums. Im laufenden Jahr wurde der zulässige Grenzwert von 200 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Stunde bisher an allen Messstationen in Bayern eingehalten.