Haftpflicht bei Sturmschäden: Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Stand: 07.02.2020
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Am Sonntag werden schwere Sturmböen erwartet. Hausbesitzer sollten sich darauf vorbereiten. Ansonsten haften sie möglicherweise für entstandene Schäden.
Lose Gegenstände sichern
Das Wochenende soll ungemütlich werden. Meteorologen erwarten stürmische Böen und heftige Regenschauer. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet das: Sie sollten mögliche Gefahrenquellen sichern. Andernfalls haften sie unter Umständen für entstandene Schäden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Satellitenanlagen und Solarkollektoren überprüfen
Alles, was herumfliegen kann, sollte gesichert oder weggeräumt werden. Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. Und auch das Dach wird besser regelmäßig kontrolliert. Denn bei einem Sturm müssen Eigentümer im Zweifel nachweisen können, dass Schäden nicht auf den mangelhaften Unterhalt des Hauses zurückgehen, befand das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 4 U 97/16).
Welche Versicherung zahlt bei umgestürztem Baum?
Ebenfalls wichtig: Bäume im Garten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (Az.: III ZR 225/2003), erklärt die Stiftung Warentest. Stürzt ein Baum bei einem Sturm trotzdem aufs Haus des Nachbarn, ist der Schaden in der Regel versichert.
Waren bereits Anzeichen für fehlende Standfestigkeit sichtbar, zahlt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers. War keine Vorschädigung sichtbar, ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig.