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Erste Hilfe am Unfallort: So verhalten sich Helfer richtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin – Wer als erster an einer ungesicherten Unfallstelle eintrifft, sollte diese zunächst sichern. Danach gilt für Ersthelfer: Überblick über die Situation verschaffen und den Notruf absetzen. Dann erst sollte Erste Hilfe geleistet werden.

Erste Regel: Nicht vorbeifahren, sondern anhalten

Das Wichtigste für Autofahrer, wenn sie an eine ungesicherte Unfallstelle kommen, sei es zunächst einmal anzuhalten, sagt Stefan Osche vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). Dazu sind sie auch verpflichtet. "Ich mache mich ansonsten wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar." Die Pflicht entfällt nur, wenn sie nicht zumutbar ist, etwa, wenn man sich dazu in Lebensgefahr begeben muss. "Zumutbar ist jedoch immer, dass Rettungsdienst und Polizei informiert werden", sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei unterlassener Hilfeleistung drohen Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Unfallstelle sichern

Für Ersthelfer gilt ein Dreisatz: Unfallstelle sichern, Überblick verschaffen und Notruf absetzen. Erst dann beginnen sie mit der Ersten Hilfe. Diese Reihenfolge ist nötig, um sowohl andere als auch sich selbst zu sichern, sagt Dötsch. Eigenschutz geht aber immer vor, sagt Osche. "Man sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen." Beim Sichern der Unfallstelle gilt: "Warnwesten anziehen und das Warndreieck aufstellen." Wer nicht unmittelbar hilft, bringt sich hinter der Leitplanke oder abseits der Straße in Sicherheit. Sind mehrere Menschen vor Ort, können sie sich für die Hilfe aufteilen.

Überblick verschaffen und Notruf absetzen

"Dabei sollte man den Menschen konkret sagen, was sie machen sollen. Denn viele sind in solchen Situationen unsicher", sagt Osche. Es hilft, andere gezielt zur Hilfe aufzufordern. So könne man zunächst jemanden bitten, das Warndreieck aufzustellen und dann mit Handzeichen hinter der Leitplanke auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.

Dann verschaffen sich Helfer einen Überblick: Gibt es Verletzte? Wie viele? Wie schwer? "Es ist ganz schwierig für einen Laien zu beurteilen, wann kein Rettungsdienst benötigt wird", sagt Osche. Dann sei es im Zweifel immer besser, den Rettungswagen zu alarmieren, wenn man den Eindruck, dass etwas nicht stimmt. Wichtig ist ferner, den Ort des Unfalls nennen zu können. Wo genau ist der Unfall? Und in welcher Fahrtrichtung? Zwischen welchen Anschlussstellen? "Je genauer ich weiß, wo ich mich befinde, desto schneller kann Hilfe kommen."

Hilfreich: Notruf-Apps fürs Handy, aber auch die Standortabfrage bei Google Maps. Der Notruf geht an die 112.

Erste Hilfe am Unfallort

Ist das getan, folgt die Erste Hilfe. Angst vor Fehlern müssen Ersthelfer am Unfallort nicht haben: "Der einzige Fehler, den ich machen kann, ist, nichts zu machen", sagt Stefan Osche. "Einfach so gut wie möglich helfen." Es seien keine Konsequenzen zu befürchten, wenn dabei Fehler passieren sollten oder etwa Kleidung des Opfers beschädigt wird. "Ich habe dann ohne Verschulden gehandelt, was jedoch Voraussetzung für eine Schmerzensgeldpflicht wäre", sagt Jens Dötsch.

Wenn Ersthelfer selbst verletzt werden, Kleidung zerreißt oder das Auto bei der Absicherung zu Schaden kommt, lässt sich das geltend machen. "Jeder Nothelfer ist für eigene Sach- und Körperschäden automatisch gesetzlich unfallversichert ist", sagt Dötsch. Ist an einem Unfallort bereits professionelle Hilfe vor Ort, und man wird nicht als Zeuge gebraucht, besteht kein Handlungsbedarf. Ist der Rettungsdienst noch nicht da, sei es aber immer angebracht, anderen Ersthelfern Unterstützung anzubieten. Ohne weitere Anweisungen gilt ansonsten: zügig vorbeifahren.

Ihre Kenntnisse zur Ersten Hilfe frischen Autofahrer am besten alle zwei bis drei Jahre in einem Kurs auf. Der dauert in der Regel rund neun Stunden und kostet 30 bis 35 Euro.

Gaffer behindern immer wieder die Arbeit der Rettungskräfte

Immer wieder behindern Gaffer an Unfallstellen die Rettungsarbeiten. "Das ist über die letzten Jahre vor allem durch die hohe Verbreitung von Smartphones mit Fotofunktion immer mehr zum Problem geworden", sagt Silvia Darmstädter vom Deutschen Feuerwehrverband. Ein kurzer Seitenblick oder ein "Schau mal!" zum Beifahrer sei verständlich und könne auch Ausdruck von Mitgefühl sein. Aber wer fotografiert, filmt und dazu gar anhält, kann sich strafbar machen – nämlich dann, wenn die Rettungsarbeiten behindert werden.

Das Hauptinteresse muss immer dem Verkehr gelten. "Die Aufmerksamkeit darf nie so weit abschweifen, dass das meine Fahrweise beeinträchtigt." Das führe schlimmstenfalls zu Folgeunfällen, wenn etwa ein abgelenkter Fahrer einen Auffahrunfall verursacht. Damit es nicht so weit kommt, sollten sich Autofahrer immer in die Situation des Verletzten versetzen und sich fragen: Möchte ich, dass ich selbst in einer solchen Lage fotografiert werde?