Das HTC One E8 im Hands-on: Plastik gegen Alu
24.11.2014 | 10:21
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Eigentlich sollte die Kunststoffvariante des HTC-Flaggschiffes HTC One M8 gar nicht auf den deutschen Markt kommen - jetzt ist mit dem HTC One E8 das Plastik-Pendant zum edlen Aluminium-Gehäuse also doch da.
Unser Experte Lutz Herkner prüft für uns sofort nach, ob sich diese Entscheidung gelohnt hat. Sehen Sie mehr im Smartphone-Test-Video:
(Dieses Video ist nicht mehr verfügbar.)

Author
Verena Blöcher
Verena entwickelt seit fast 20 Jahren Themen für die Redaktions- und Pressearbeit im Bereich Telekommunikation. Seit 2013 arbeitet sie bei Verivox an verbrauchernahen Storys rund um Smartphone, Internet & Co.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Ja. Wer seinen Anbieter wechselt, kann seine Rufnummer in der Regel problemlos mitnehmen. Das gilt für Handy- wie auch für Festnetztarife. Seit 1. Dezember 2021 dürfen keine Entgelte mehr für die Mitnahme der Rufnummer berechnet werden. 2020 wurde die Gebühr auf maximal 6,82 Euro gedeckelt, vorher waren etwa 30 Euro üblich.
Tipp: Für eine erfolgreiche Rufnummernportierung sollten Sie den Wunsch zur Mitnahme bereits bei der Kündigung des alten Vertrags vermerken. Weitere Hinweise und eine Musterkündigung mit Vermerk zur Übertragung der Handynummer finden Sie auf unserer Themenseite zur Rufnummernmitnahme.
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Bei der Smartphone-Nutzung im Ausland sollten Verbraucher zwischen EU-Ausland und allen weiteren Reiseländern unterscheiden. Denn innerhalb der EU fallen beim Telefonieren, SMS-en und mobilen Surfen seit Sommer 2017 keine zusätzlichen Gebühren an: Verbraucher können ihren Handytarif auf Reisen „mitnehmen“ und genauso nutzen wie zu Hause. Der Verbrauch wird nach dem Tarif berechnet, der als Basistarif in Deutschland gilt.
Verbraucher müssen im Ausland in der Regel nicht selbst aktiv werden: Sie können direkt lossurfen oder telefonieren. Das Smartphone bzw. der Anbieter stellt automatisch auf „Roaming zu Inlandspreisen“ um.
Außerhalb der EU gilt diese Regelung nicht. Fürs sogenannte Roaming werden bei der Handynutzung Zusatzkosten fällig. Die können sehr hoch ausfallen – insbesondere bei der mobilen Datennutzung. Auf Fernreisen fallen so für nur 1 Megabyte (zum Beispiel beim Versand eines Smartphone-Fotos) schnell bis zu 20 Euro an. Wer sein Smartphone unterwegs im Nicht-EU-Ausland nutzen möchte, sollte sich daher bei seinem Mobilfunkanbieter über eine passende Option informieren.
Nähere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Roaming-Gebühren.
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Ja, viele Mobilfunkunternehmen bieten spezielle Tarife für Kinder und auch Jugendliche an. Experten raten jedoch in den meisten Fällen dazu, eine Prepaid-Karte statt eines klassischen Vertrages zu wählen, da hier die Kostenkontrolle am einfachsten und besten ist.