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Kreditrückzahlung: Modelle & Möglichkeiten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Eine Kreditaufnahme ist üblicherweise auch mit der Rückzahlung des Darlehens verbunden. Für die Rückzahlung stehen je nach Darlehensmodell verschiedene Optionen zur Verfügung. Üblicherweise erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in Raten. Der Darlehensbetrag kann aber auch in einer Summe getilgt werden, der Kreditnehmer zahlt über einen bestimmten Zeitraum nur die Zinsen. Wie unterscheiden sich die Modelle und welche Sonderformen gibt es noch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kreditrückzahlung bieten Banken unterschiedliche Vorgehensweisen an.
  • Bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung für Baufinanzierungen und Ratenkredite dürfen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
  • Wer den Darlehensanteil vom BAföG in einer Summe zurückzahlt, erhält einen hohen Nachlass. Eine Kreditaufnahme dafür lohnt sich.
  • Weder der KfW-Bildungskredit noch der KfW-Studienkredit gewähren einen Teilerlass bei sofortiger Rückzahlung.

Das annuitätische Darlehen

Bei einem annuitätischen Darlehen zahlt der Kreditnehmer zu jedem Fälligkeitstermin eine feste Rate. Die Rate setzt sich aus Zinsen und Tilgungsanteil zusammen. Durch die Tilgungsleistung sinkt der Zinsanteil auf das Restdarlehen innerhalb der Rate, der Tilgungsanteil erhöht sich. Diese Variante greift bei den meisten Baufinanzierungen und bei Ratenkrediten.

Fester Tilgungsanteil

Bei dieser Variante bleibt die Tilgung über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Die Rate nimmt jedoch stetig ab, da der Zinsanteil mit sinkender Restschuld ebenfalls weniger wird.

Das endfällige Darlehen

Bei einem endfälligen Darlehen zahlt der Kreditnehmer an die Bank nur die Zinsen. Parallel dazu bespart er üblicherweise einen beliebigen Sparvertrag. Das Ansparziel entspricht dem zu tilgenden Darlehen. Zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Kreditschuld mit dem Guthaben aus dem Sparvertrag abgelöst.

BAföG – Soforttilgung spart Geld

Wer BAföG erhält, weiß, dass er einen Teil nicht zurückzahlen muss, die Hälfte der erhaltenen Förderung allerdings schon. Der Bund bietet für die BAföG-Rückzahlung sehr moderate Konditionen an. Fünf Jahre nach Ende der Förderung beginnt die Rückzahlungsphase. Die Dauer ist auf 20 Jahre angelegt. Der Gesetzgeber räumt ehemaligen BAföG-Empfängern jedoch eine spezielle Option ein. Wer den als Darlehensbetrag erhaltenen Anteil in einer Summe zurückzahlt, erhält einen Teil seiner Schuld erlassen. Die Höhe der „Schenkung“ durch den Staat orientiert sich daran, wieviel der Betroffene in einer Summe zurückzahlen möchte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der einmaligen Darlehensrückzahlung enorme Einsparungen bringt, trotz der anfallenden Zinsen.

KfW-Studienkredit: Rückzahlung

Der KfW-Studienkredit bietet im Gegensatz zum BAföG leider nicht die Option, dass bei einer sofortigen Rückzahlung ein Teil der Schulden erlassen wird. Sondertilgungen bieten lediglich den Vorteil, dass das Darlehen vorzeitig getilgt ist und der Darlehensnehmer in der Summe weniger Zinsen bezahlen muss. Die Kreditrückzahlung für den KfW-Studienkredit ist auf maximal 25 Jahre ausgelegt.

Etwas anders verhält es sich mit der Rückzahlung beim KfW-Bildungskredit. Die Rückzahlung startet vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Die Dauer der Kreditrückzahlung orientiert sich an der Höhe des Darlehens. Sondertilgungen, auch in vollständiger Höhe, sind jederzeit möglich. Allerdings gewährt die KfW auch bei diesem Kredit keinen Nachlass auf die Kreditsumme.

Kredit vorzeitig zurückzahlen

Unabhängig davon, ob es um einen Ratenkredit geht, eine BAföG-Rückzahlung oder eine Baufinanzierung, wer vor Ablauf seinen Kredit zurückzahlen kann, wird diese Möglichkeit unter Umständen nutzen.

Allerdings muss man bei Krediten von einer klassischen Bank oder Sparkasse auf die Vorfälligkeitsentschädigung achten. Diese steht den Instituten als Kompensation für entgangene Zinsen zu. Die Zahl der Banken, die bei einem Konsumentenkredit darauf verzichtet, steigt jedoch kontinuierlich an. Bei einem Ratenkredit lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung leicht berechnen. Sie beträgt per Gesetz ein Prozent der außerordentlich getilgten Restschuld bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Liegt die Restlaufzeit unter zwölf Monaten, muss der Kreditnehmer noch 0,5 Prozent entrichten.

Anders verhält es sich bei Baufinanzierungen. Hier können die Banken auf unterschiedliche Berechnungsmethoden zurückgreifen. Eines ist allen gemein: Sie sind von einem Laien kaum nachzuvollziehen. Der Bundesverband Verbraucherschutz empfiehlt grundsätzlich, die Zahlen der Bank von einem Fachmann überprüfen zu lassen. In einer Studie aus dem Jahr 2018 kam heraus, dass 60 Prozent der Gebühren fehlerhaft zulasten der Kreditnehmer berechnet wurden.