Lenkradhüllen: Ist der Schutz aus Leder, Fell oder Textil erlaubt?
Stand: 12.10.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Essen/Hannover – Wer sich an seinem Lenkrad im Auto sattgesehen hat oder wen die Kratzer auf dem Steuer stören, der greift gerne zum Schutzbezug. Während sportliche Fahrer einen Design-Lederüberzug bevorzugen, empfinden andere ein mit Lammfell überzogenes Lenkrad im Winter als angenehm.
Doch Optik oder Design sind nicht die einzigen Kriterien, zumindest nicht aus Sicht der Gesetzgebung, teilt der TÜV Nord mit. Denn das Lenkrad ist die wichtigste Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug. Laut Paragraf 35b und Paragraf 38 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, StVZO, müssen Fahrzeug und Lenkung jederzeit sicher zu bedienen sein. Jede Änderung am Fahrzeug, bei der eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, etwa wenn die Griffigkeit am Lenkrad nicht stimmt, kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Lenkradhüllen nur mit Zulassung verwenden
Laut StVZO muss deshalb für nachträglich eingebaute Teile ein passendes Zertifikat vorliegen, ein anerkanntes Prüfzeugnis so der TÜV Nord. Alle Lenkradhüllen, ganz gleich ob sie aus Leder, Fell oder Textil sind, müssen über eine solche Zulassung verfügen, ansonsten werden sie bei der Hauptuntersuchung als Mangel im Prüfbericht vermerkt.