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Lichthupe: Oft genutzt, aber meist nicht richtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen – Gerne nutzen Autofahrer und Biker die Lichthupe, um sich bei anderen Verkehrsteilnehmern zu bedanken oder ihnen die Vorfahrt zu überlassen. Diese Nutzung ist jedoch laut Straßenverkehrsordnung, StVO, nicht erlaubt. Das erläutert das Institut für Zweiradsicherheit, ifz.

Denn laut StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen von Verkehrsteilnehmern nur gegeben werden, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften Überholvorgänge ankündigen wollen oder wenn sie sich und andere in Gefahr sehen.

Lichthupe auch missverständlich

Doch die Zweckentfremdung der Lichthupe ist nicht nur verboten, sie könne auch zu Missverständnissen führen. Als Beispiel nennt das ifz die Situation beim Auffahren auf die Autobahn, wenn beim Einfädelversuch etwa ein herannahender Lkw aufblendet. Das könne zwar bedeuten, dass er den Biker auffahren lassen will. Doch gebe es auch Situationen, wo der Lkw-Fahrer damit genau das Gegenteil mitteilen und warnen wolle.

Bremsbereit und wachsam sein

Auch bei korrektem Gebrauch sollten sich Biker nicht auf das Signal der Lichthupe allein verlassen. So sollten sie sich dabei nie sicher sein, dass der andere wirklich nicht losfährt. Das ifz rät dann, vom Gas zu gehen, bremsbereit und wachsam zu sein.