Urteil: Handyanbieter müssen rechtswidrige Klauseln streichen
Stand: 04.09.2009
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Berlin - Mit Abmahnungen und Klagen vor Gericht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkt, dass zahlreiche Handyanbieter rechtswidrige Klauseln etwa bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz aus ihren Verträgen streichen müssen. Fast 200 Bestimmungen hielten der rechtlichen Bewertung nicht stand, erklärte der vzbv am Donnerstag in Berlin. Die Handyfirmen müssten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen transparenter und konkreter formulieren, ihre Kunden vorher über Kündigungen informieren und ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen.
Die Verbraucherschützer starteten im vergangenen Sommer eine "Abmahnaktion" gegen 19 Handyfirmen, wie der Verband mitteilte. Dabei stand das Kleingedruckte der Anbieter auf dem Prüfstein. Eine Sperrung bei einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro beispielsweise oder eine fristlose Kündigung bei einer "missbräuchlichen Anschlussnutzung" waren rechtswidrig.
Für rund hundert beanstandete Klauseln unterzeichneten die Firmen vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung, wie der vzbv mitteilte. Wegen anderer Klauseln zog der Verband vor Gericht und erhielt nach eigenen Angaben in fast allen Fällen in erster Instanz Recht. Die Richter hätten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert, wonach Verbraucher besser als bisher erkennen können müssen, mit welchen und mit wie vielen Änderungen in ihrem Vertrag sie rechnen müssen.
Eine Auflistung aller Verfahren des vzbv gegen Mobilfunkanbieter mit Aktenzeichen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bundesverband.