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Steuerrechtler: Milliardenabschreibungen von Vodafone rechtens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Köln/Düsseldorf (dpa) - Die geplante Milliardenabschreibungen von Vodafone im Zusammenhang mit der Übernahme des Mannesmann-Konzerns ist nach Ansicht von Steuerexperten rechtens. "Es entspricht der Durchsetzung des objektiven Nettoprinzips, Verluste auch in dieser eklatanten Höhe in den Verlustvorträgen zu berücksichtigen", sagte der Wirtschaftsjurist Alexander Lüdtke-Handjery vom Kölner Institut für Steuerrecht am Montag der dpa. Schliesslich habe der Staat auch bei Gewinnen aus Aktienverkäufen kräftig abkassiert.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Vodafone Deutschland GmbH bei den Finanzbehörden wegen des drastisch gesunkenen Unternehmenswertes so genannte Teilwertabschreibungen in Höhe von 50 Milliarden Euro beantragt habe. Sollte die Behörde das akzeptieren, könnte Vodafone in Deutschland über einen längeren Zeitraum bis zu 20 Milliarden Euro an Steuern sparen. Geltend machen will die deutsche Tochter des britischen Konzerns die Verluste ab dem Jahr 2001. Ein Vodafone-Sprecher nannte die Pläne einen "ganz normalen Vorgang".

Johanna Hey, Professorin für Unternehmensteuerrecht an der Universität Düsseldorf, warnte davor, eine Lex Mannesmann zu schaffen. Zwar sei der Kaufpreis von 190 Milliarden Euro, den Vodafone im Jahr 2000 im Zuge eines Aktientausches für Mannesmann zahlte, enorm hoch gewesen. Aber das Unternehmen habe mit ganz gängigen Mittel agiert. "Eine unabgestimmte Verlustbeschränkung gefährdet in letzter Instanz die steuerliche Systematik".

Der Geschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, verwies auf die Problematik, Firmenzukäufe mit Aktien zu bezahlen und anschliessend Steuern zu sparen. Nach dem Handelsrecht muss ein Unternehmen eine Wertminderung durch eine bilanzielle Massnahme berücksichtigen. Schwieriger sei aber die steuerrechtliche Bewertung. Vodafone müsse den Finanzbehörden klar machen, dass es sich um eine dauerhafte und langfristige Wertminderung handele, meinte der Aktionärsschützer.