OLG Köln: Kein Schadenersatz für Aktionär nach UMTS-Versteigerung
Stand: 05.05.2006
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Köln (dpa) - Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat die Schadenersatzklage eines Telekom-Aktionärs gegen die Bundesrepublik nach der Telekom-Teilnahme an der Versteigerung von UMTS-Lizenzen abgelehnt. Damit bestätigte das OLG am Freitag ein entsprechendes Urteil des Bonner Landgerichts. Die Telekom-Tochter T-Mobile hatte im August 2000 von der Bundesrepublik für 16,5 Milliarden DM (8,3 Mrd Euro) zwei Lizenzpakete gekauft. Der Kläger forderte 50 000 Euro Schadenersatz, zu zahlen an die Telekom.
Nachträgliche Entwicklungen könnten "von Rechts wegen keine Rolle spielen", hieß es in der Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist (Az: 18 U 90/05). Wegen der grundsätzliche Bedeutung des Falls wurde Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen .