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Klägerin scheitert in Elektrosmog-Prozess vor Straßburger Gericht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Straßburg (dpa) - Im einem Prozess um Elektrosmog durch Mobilfunkantennen ist eine Frau am Freitag in Straßburg mit ihrer Klage gescheitert. Das Landgericht wertete die angeblichen gesundheitlichen Beschwerden der 42-Jährigen nach medizinischen Tests als nicht erwiesen. Die Frau hatte wegen einer Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Sozialwohnblocks in Straßburg gegen die Wohnungsgesellschaft CUS Habitat geklagt und sich über Ohrensausen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht beschwert.

CUS Habitat hatte ihr daraufhin eine andere Wohnung zugeteilt, doch auch in dem neuen Heim rissen die Klagen der Frau nicht ab. "Damit ist der Beweis erbracht, dass diese Störungen personenbedingt sind und dass die Wohngesellschaft nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann", hieß es in der Straßburger Urteilsbegründung. Der Nachmieter in der Wohnung unter der Antenne hätte ebenso wenig Symptome wie seine Anwohner. Auch eine Untersuchung bei der Frau habe keine Anormalität erbracht. Die Klägerin sei die einzige, die die Beschwerden festgestellt habe.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat derartige Symptome 2005 als Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen als echt anerkannt, allerdings nicht als Krankheitsbild. Wissenschaftliche Studien haben bislang noch keinen Zusammenhang von Elektrosensitivität (Electromagnetic Hypersensitivity, EHS) und Mobilfunkantennen herstellen können.

Elektrosmog

Mit Elektrosmog ist die elektromagnetische Strahlung einer Vielzahl von Geräten in die Umwelt gemeint, von der Hochspannungsleitung bis zum Fernsehsender. Durch die ständige Zunahme elektrischer Anlagen, insbesondere durch die Entwicklung der verschiedenen Mobilfunknetze, hat sich der Strahlungspegel in den vergangenen Jahrzehnten erhöht. Über mögliche Auswirkungen wie Kopfschmerz, Depressionen oder Krebs streiten Experten, einen sicheren Nachweis oder Ausschluss schädlicher Effekte gibt es bislang nicht. Nun ist die erste Klage in Straßburg abgewiesen worden.

Elektrosmog umfasst nur so genannte nicht ionisierende Strahlung (im Frequenzbereich von rund 30 bis 300 Milliarden Hertz), die die elektrische Ladung von Molekülen im Körper nicht verändern kann. Die aktuellen Grenzwerte sollen in Deutschland so gewählt sein, dass eine nach derzeitigem Wissen schädliche Wirkung sicher vermieden wird. Kritiker verlangen jedoch eine vorsorgliche weitere Absenkung der Grenzwerte wie etwa in der Schweiz.

Mit den gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder befassen sich epidemiologische und experimentelle Studien. Beschwerden über Gesundheitsstörungen wegen Elektrosmogs von Handys oder Mobilfunkanlagen sind unter anderem nach einer Erhebung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums seltener als bisher angenommen.