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Handy-Verträge enthalten häufig unzulässige Klauseln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Hamburg (AFP) - Die meisten Handyverträge enthalten rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das ist das Ergebnis eines Vergleichs von acht Anbietern durch die Fachzeitschrift "Computerbild". Von ihnen hatte dem am Sonntag vorab veröffentlichten Bericht zufolge nur der Discount-Tarif Medion Aldi Talk rechtlich einwandfreie AGB. Er sicherte sich damit als einziger ein "gutes" Testergebnis. Schlusslicht wurde T-Mobile, wo demnach zahllose Ausnahmeregelungen in winziger Schrift ohne Absätze die Augen der Kunden strapazieren.

Die Tester hatten das Kleingedruckte bei den Werbeangeboten und Tarifbeschreibungen untersucht. Dabei stießen sie demnach auf zahlreiche Verweise auf Fußnoten, die mit Sternchen gekennzeichnet sind, und sonstige kleingedruckte Zusatzregelungen. Bei Vodafone zählten Tester bis zu 23 Fußnoten. Bei T-Mobile im Tarif "Relax 50" sind es demnach 33 Extraklauseln in besonders kleiner Schriftgröße.

Zudem fanden die Tester laut "Computerbild" viele Rechtsverstöße: T-Mobile versucht demnach, sich künftige Preiserhöhungen wegen steigender Lohnkosten vom Kunden vorab genehmigen zu lassen. Tchibo, O2 und E-Plus/Base möchten sich gegen Minderungsansprüche bei mangelhaftem Handyempfang absichern. Außerdem behalten sich Congstar, T-Mobile, E-Plus und Base das Recht vor, Anschlüsse schon bei minimalem Zahlungsverzug zu sperren. E-Plus verpflichtet seine Kunden bei Vertragsabschluss sogar automatisch, künftig Werbung auf dem Handy, per E-Mail und Brief zu akzeptieren.

O2 und E-Plus/Base verlangen von ihren Kunden auch besonders hohe Sondergebühren, die sie dem Bericht zufolge aber in ihrer Werbung verstecken. Beispielsweise koste ein Anruf bei der E-Plus-Hotline bis zu 1,25 Euro pro Minute. O2 berechnet demnach für den Wechsel in einen günstigeren Tarif 50 Euro. Für eine Gesprächminute zu einer 01805-Nummer verlangten alle Anbieter zwischen 49 und 86 Cent statt den 14 Cent, die aus dem Festnetz dafür verlangt werden.